Unternehmen in Dänemark - Einführung
Dänemark, ein Land mit einer Bevölkerung von 5,8 Millionen Menschen, verzeichnet ein Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 397,1 Milliarden US-Dollar. Das Land ist Mitglied der Europäischen Union, dem größten Binnenmarkt der Welt. Im Juni 2022 prognostizierte die OECD für die dänische Wirtschaft ein Wachstum von 3% für das Jahr 2022 und ein weiteres Wachstum von 1,4% im Jahr 2023. Laut dem Global Competitiveness Report 2014-2015 des Weltwirtschaftsforums belegt Dänemark weltweit den 13. Platz in der Wettbewerbsfähigkeit und den 8. Platz in Europa. Die dänische Wirtschaft zeichnet sich durch ein hohes Maß an wirtschaftlicher Freiheit aus, was sowohl im Index of Economic Freedom als auch im Economic Freedom of the World bestätigt wird.
Wenn Sie ein Unternehmer sind, der in Dänemark ein Unternehmen gründen möchte, haben Sie diese Entscheidung sicherlich aus guten Gründen getroffen. Die drei wichtigsten Prinzipien der dänischen Wirtschaft sind:
1. das Prinzip des freien Wettbewerbs,
2. das Prinzip des freien Marktes,
3. das Prinzip der uneingeschränkten Geschäftstätigkeit.

Aus diesen Gründen belegt Dänemark seit Jahren Spitzenplätze in den internationalen Unternehmensrankings und zieht zahlreiche ausländische Unternehmer an.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie vor der Gründung eines Unternehmens in Dänemark kennen sollten. Sie erfahren, welche gesetzlichen Vorschriften Sie beachten müssen, welche Steuern Sie zahlen müssen, welche Fristen einzuhalten sind, welche Dokumente für die Anmeldung und den Betrieb Ihres Unternehmens erforderlich sind, welche Gebühren anfallen und vieles mehr.
Gründung eines Unternehmens in Dänemark
Wenn Sie als Unternehmer ein Unternehmen in Dänemark gründen möchten, müssen Sie bestimmte Regeln einhalten (diese gelten für alle EU-Bürger gleichermaßen).
Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich mit dem dänischen Recht und dem Wettbewerb auf dem Markt (insbesondere in Ihrer Branche) vertraut machen. Falls Sie planen, länger als drei Monate in Dänemark zu bleiben, müssen Sie eine Aufenthaltsbescheinigung beim dänischen Regionalbüro (familieretshuset.dk) beantragen, da diese Voraussetzung für die Unternehmensgründung ist.
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie ein Startkapital von etwa 10.000 bis 25.000 DKK benötigen, um Ihr Unternehmen zu gründen. Dieses Kapital deckt die Kosten für einen Übersetzer, eine Lizenz, die Dienste einer Beratungsfirma oder eines Buchhalters sowie die Anschaffung von Ausrüstung (falls Sie keine EU-Förderung erhalten). Eine der wichtigsten Entscheidungen ist die Wahl der richtigen Unternehmensform, verbunden mit der Kenntnis der entsprechenden Vorschriften (Gesetze, Genehmigungen, Patente, Lizenzen, Produktkennzeichnung).
Als nächstes müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Firmenname einzigartig ist. Dies können Sie über die Website des Zentralen Unternehmensregisters - CVR (datacvr.virk.dk) überprüfen. Nach erfolgreicher Prüfung des Namens müssen Sie das genaue Gründungsdatum festlegen und einen Finanzplan für das Unternehmen erstellen (idealerweise in Zusammenarbeit mit einem Buchhalter).
Um das Unternehmen offiziell anzumelden, müssen Sie eine der folgenden drei Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen in Dänemark angestellt sein,
- Sie müssen über finanzielle Mittel für das erste Geschäftsjahr verfügen,
- Sie müssen einen Mietvertrag für die Geschäftsräume vorlegen.

Viele angehende Unternehmer schließen auch bereits vor der Firmengründung Verträge mit zukünftigen Geschäftspartnern ab (diese müssen bei Bedarf vorgelegt werden).
Der letzte Schritt besteht darin, das Unternehmen spätestens acht Tage vor Betriebsaufnahme bei der dänischen Behörde für Wirtschaft und Unternehmen (Erhvervsstyrelsen) zu registrieren. Diese Behörde ist dem Wirtschaftsministerium untergeordnet und leitet die Unternehmensdokumente an die dänische Steuerbehörde (SKAT) weiter. Dort wird eine CPR-Steuernummer (persönliche Steueridentifikationsnummer) vergeben, die für die Einkommensteuer- und Mehrwertsteuerabrechnung erforderlich ist.
Falls erforderlich, können Sie sich auf folgende Gesetze beziehen, die das Geschäftsumfeld in Dänemark regeln:
- The Private Companies Act (Gesetz über private Unternehmen),
- The Carrying on Business for Profit Act (Gesetz über gewinnorientierte Unternehmen),
- The Public Limited Companies Act (Gesetz über Aktiengesellschaften),
- The Company Accounts Act (Gesetz über Unternehmensbuchhaltung).
Unternehmensformen in Dänemark
Wie bereits erwähnt, muss man bei der Unternehmensgründung die passende Rechtsform wählen. Die beliebtesten Optionen sind:
- Einzelunternehmen,
- Aktiengesellschaft,
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
- Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens.

Sowohl inländische als auch ausländische Unternehmer haben die Freiheit, die für sie am besten geeignete Rechtsform zu wählen.
PMV (Personligt ejet mindre virksomhed)
PMV ist eine Art Kleingewerbe und eignet sich für Personen, die erste Erfahrungen als Unternehmer sammeln möchten. Falls der Jahresumsatz jedoch 50.000 DKK übersteigt oder ein Mitarbeiter eingestellt wird, muss die Unternehmensform in eine Enkeltmandsvirksomhed geändert werden (Details dazu unten).
Die Registrierung im Zentralen Unternehmensregister (CVR) ist für PMV optional, kann aber vorgenommen werden, um eine CVR-Nummer zu erhalten. Der Eigentümer trägt die alleinige Verantwortung für alle Geschäftsabläufe, einschließlich Gewinne und Schulden.
Einzelunternehmen (Enkeltmandsvirksomhed)
Das Einzelunternehmen ist die einfachste Unternehmensform in Dänemark und daher auch die am häufigsten gewählte. Der grundlegende Grundsatz dieser Unternehmensform besteht darin, dass alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dem Eigentümer gehören, der mit seinem gesamten Privatvermögen für Unternehmensschulden haftet.
Obwohl das Einzelunternehmen Mitarbeiter beschäftigen kann, hat nur der Eigentümer das Entscheidungsrecht über den Betrieb des Unternehmens. Einzelunternehmer benötigen eine CPR-Nummer, die durch Registrierung bei Erhvervsstyrelsen (www.erhvervsstyrelsen.dk) erhalten wird.
Zudem muss sich der Unternehmer für eine der folgenden Steuerformen entscheiden:
a) Besteuerung des Gewinns als persönliches Einkommen (wie bei Arbeitnehmern),
b) Besteuerung nach dem Kapitalabzugsgesetz (Kapitalafkastordning)
- Ein Teil des Unternehmensgewinns wird als persönliches Einkommen und ein Teil als Kapitaleinkommen besteuert,
c) Besteuerung nach dem Unternehmensgesetz (Virksomhedsordning)
- Möglichkeit, Unternehmensgewinne als Ersparnisse im Unternehmen zu behalten,
- Steuerliche Abzugsfähigkeit von Kreditzinsen.

Aktiengesellschaft (Aktieselskab - A/S)
Im Gegensatz zu einem Einzelunternehmen haften die Aktionäre und Miteigentümer einer Aktiengesellschaft nicht mit ihrem Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens. Dies liegt daran, dass das Unternehmen einem anderen Steuerregime unterliegt als das von diesen Personen erzielte Einkommen.
Die Gründung einer Aktiengesellschaft beginnt mit der Erstellung eines Gründungsdokuments, das folgende Angaben enthalten muss:
- Informationen über die Gründer und die Geschäftsleitung,
- Name und Adresse des Firmensitzes,
- Art der Geschäftstätigkeit,
- Höhe des Anfangskapitals.
Nach der Annahme und Unterzeichnung der Vereinbarung müssen zudem die Satzung des Unternehmens erstellt und das Anfangskapital auf das Firmenkonto eingezahlt werden (erforderlich sind 500.000 DKK in bar oder in Form von Vermögenswerten). Es ist wichtig zu beachten, dass alle Dokumente auf Dänisch verfasst sein müssen, weshalb die Unterstützung eines Übersetzers erforderlich sein kann.
Ein entscheidender Schritt bei der Registrierung einer Aktiengesellschaft ist die gesetzlich vorgeschriebene Hauptversammlung, bei der die Aktionäre den Aufsichtsrat und den Vorstand wählen. Laut Gesetz muss der Aufsichtsrat aus mindestens drei Personen bestehen, wobei eine Mehrheit gewährleistet sein muss.
Der letzte Schritt ist die Registrierung im dänischen Handelsregister, das der Gesellschaft eine CVR-Nummer zuweist. Nach der Registrierung muss das Unternehmen auch beim Finanzamt (Told- og Skatteregion) angemeldet werden.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Anpartsselskab - ApS)
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (dänische GmbH) gehört zu den beliebtesten Unternehmensformen unter Unternehmern. Die Gründung einer ApS erfordert, ähnlich wie bei einer Aktiengesellschaft, die Unterzeichnung eines Gründungsdokuments und die Erstellung der Satzung. Zudem muss ein Mindestkapital von 50.000 DKK eingezahlt werden.
Detaillierte Regeln zur Organisation und Führung dieser Unternehmensform sind im Private Limited Liability Company Act festgelegt.
Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens (Filial af udenlandsk selskab)
Ausländische Unternehmer können eine Zweigniederlassung in Dänemark gründen, sofern ihr Unternehmen im Herkunftsland eine vergleichbare Rechtsform besitzt (z. B. eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH). Ein großer Vorteil ist, dass bei der Gründung einer Zweigniederlassung kein Mindestkapital eingezahlt werden muss, im Gegensatz zur Aktiengesellschaft oder GmbH.
Die Anmeldung einer Zweigniederlassung kann elektronisch über die Website eogs.dk erfolgen. Dafür sind folgende Dokumente erforderlich:
- Finanzberichte des ausländischen Unternehmens für das letzte Geschäftsjahr,
- ausgefülltes Registrierungsformular,
- Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Tätigkeit und des Stammkapitals,
- KRS-Nummer (Handelsregisternummer des Ursprungslandes),
- Adresse und Name der dänischen Zweigniederlassung,
- Angaben zu den Personen, die für die Zweigniederlassung Entscheidungen treffen.
Weitere wichtige Informationen:
- Mindestens ein Geschäftsführer der Zweigniederlassung muss in Dänemark, den nordischen Ländern oder der EU ansässig sein.
- Die Einrichtung einer Zweigniederlassung dauert nur wenige Tage, aber die vollständige Registrierung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
- Der Name der Zweigniederlassung muss den Begriff "Filial" enthalten, zusammen mit dem Namen des ausländischen Unternehmens und dessen Ursprungsland.
- Die Zweigniederlassung unterliegt einer dänischen Körperschaftsteuer (CIT) von 22%.
- Um sich als Mehrwertsteuerpflichtiger (VAT-Pflicht) zu registrieren, muss die Zweigniederlassung bei SKAT gemeldet werden.
- Der alleinige Verantwortliche für die Verpflichtungen der Zweigniederlassung ist ihr Geschäftsführer.
- Zusätzlich muss jährlich eine Kopie des Jahresabschlusses des Hauptunternehmens an die dänische Handels- und Unternehmensagentur übermittelt werden.

Offene Handelsgesellschaft (Interesselskab - I/S)
Eine Interesselskab (I/S) kann von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Es besteht keine Verpflichtung zur Einzahlung eines Stammkapitals, jedoch bilden alle eingebrachten Vermögenswerte sowie das nach der Gründung erworbene Eigentum das Unternehmensvermögen.
Wie bei anderen Unternehmen muss auch bei einer I/S ein Gründungsdokument (Memorandum of Incorporation) unterzeichnet werden. Alle erforderlichen Dokumente sowie der Antrag auf Registrierung müssen innerhalb von acht Wochen nach Vertragsunterzeichnung bei der Enterprise and Trade Agency eingereicht werden. Nach erfolgreicher Registrierung wird dem Unternehmen eine CVR-Nummer (Zentrales Unternehmensregister) zugewiesen.
Wichtige Hinweise:
- Eine offene Handelsgesellschaft besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, kann aber Verträge abschließen, klagen und verklagt werden.
Kommanditgesellschaft (Kommanditselskab - K/S)
Eine Kommanditgesellschaft (K/S) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt für die Verbindlichkeiten haftet, während mindestens ein anderer Gesellschafter (Kommanditist) nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet.
Eine besondere Form der Kommanditgesellschaft, die auf dem dänischen Markt zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist die Partnerselskab (P/S). Bei dieser Unternehmensform handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft, deren Gesellschafter Aktiengesellschaften (A/S) sind. Die Haftung dieser Gesellschaften kann entweder das gesamte Grundkapital oder nur bestimmte Beträge umfassen.
Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens (Salgskontor)
Eine Repräsentanz (Salgskontor) eines ausländischen Unternehmens dient in erster Linie dazu, die Interessen der Muttergesellschaft zu vertreten und deren Produkte und Dienstleistungen zu bewerben. Sie hat jedoch keine Befugnis zum Verkauf.
Da diese Geschäftsform keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, liegt die gesamte Verantwortung für ihre Verpflichtungen bei dem Unternehmen, das sie vertritt. Das dänische Recht regelt diese Form der Geschäftstätigkeit nicht ausdrücklich.
Genossenschaften (Andelsforening / Brugsforening)
Eine Genossenschaft ist eine juristische Person, die auf der Grundlage einer Vereinsvereinbarung gegründet wird. Diese ermöglicht es der Genossenschaft, Produkte zu verkaufen und zu verarbeiten sowie Waren an andere juristische Personen zu kaufen und weiterzuverkaufen.
Die Mitglieder einer Genossenschaft haften für deren Verbindlichkeiten nur in begrenztem Umfang. Wie andere Unternehmensformen muss auch eine Genossenschaft in ihrem Namen eine Abkürzung enthalten, die auf ihre Rechtsform hinweist (A.m.b.a. - Andelsselskab med begrænset ansvar).
Register ausländischer Dienstleister (RUT - Register for Udenlandske Tjenesteydere)
Die Anmeldung im RUT ist für ausländische Unternehmer, die in Dänemark geschäftlich tätig sein möchten, verpflichtend. Dadurch können die dänischen Behörden die Tätigkeit ausländischer Unternehmen überwachen und regulieren. Die Registrierung kann über die Website virk.dk erfolgen.
Wichtige Hinweise zur RUT-Registrierung:
- Die Anmeldung muss vor Beginn der Geschäftstätigkeit erfolgen (spätestens am ersten Tag der Tätigkeit).
- Änderungen müssen ebenfalls gemeldet werden (spätestens am ersten Werktag, an dem sie in Kraft treten).
- Falls eine nicht gemeldete Geschäftstätigkeit entdeckt wird oder die Informationen im Register nicht aktuell sind, kann das Arbeitsinspektorat eine Anzeige erstatten oder eine Geldstrafe verhängen. Die Strafen betragen 10.000 DKK oder 20.000 DKK bei wiederholten Verstößen.

Zusätzlich zur Registrierung von Unternehmen im RUT müssen sich auch alle Personen, die in Dänemark arbeiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) anmelden.
- Die persönliche RUT-Nummer, die nach der Registrierung vergeben wird, ist für den Kontakt mit zahlreichen dänischen Behörden erforderlich.
- In einigen Branchen verlangen Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern vor Arbeitsbeginn eine Bestätigung der RUT-Registrierung.
Dänische Steuern
Unabhängig davon, ob Sie als Unternehmer ein Geschäft betreiben oder als Arbeitnehmer in Dänemark arbeiten, unterliegen Sie den dänischen Steuergesetzen. Die Steuersätze sind unterschiedlich und hängen von der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit ab.
- Arbeitnehmer eines dänischen Unternehmens zahlen Einkommenssteuer,
- Eigentümer eines Einzelunternehmens unterliegen speziellen Steuerregelungen,
- Unternehmenspräsidenten oder Aktionäre haben wiederum andere steuerliche Verpflichtungen.
Ein wichtiges Merkmal des dänischen Steuersystems ist seine Progressivität – das bedeutet, dass die Steuerlast abhängig vom Einkommen steigt.
Einzelpersonen (Individuals)
In Dänemark unterliegen Einzelpersonen einer zweiteiligen Steuer:
1. Kommunalsteuer (flat municipality tax)
- Diese wird an die lokalen Behörden gezahlt.
- Die Höhe wird individuell von jeder Gemeinde festgelegt und beträgt durchschnittlich 32%.
2. Progressive Steuer (progressive state tax)
- Diese wird an den Staat gezahlt.
- Die Steuersätze hängen vom Einkommen ab:
- 5,64% für Einkommen unter 42.000 DKK
- 15% für Einkommen über 42.000 DKK
Zusätzlich gibt es eine freiwillige Kirchensteuer, die je nach Region zwischen 0,44% und 1,5% variiert.
Einzelunternehmen (Sole Proprietorship - Enkeltmandsvirksomhed)
Für die dänische Steuerbehörde SKAT wird das Einkommen eines Einzelunternehmers gleichgesetzt mit dem Einkommen des Unternehmers selbst.
- Das Einkommen wird einmal besteuert, daher ist nur eine Steuererklärung erforderlich.
- Steuervorauszahlungen müssen am 20. März und 20. November geleistet werden.
Unternehmen (Companies)
Unternehmen in Dänemark unterliegen einer Körperschaftsteuer (CIT) von 22% auf ihr Jahreseinkommen.
- Falls ein Unternehmen innerhalb von 12 Monaten einen Umsatz von über 50.000 DKK erzielt, wird es mehrwertsteuerpflichtig (VAT – 25%).
Größte Unternehmen Dänemarks (nach Umsatz - Fortune Global 500, 2022)
| Rang | Unternehmen | Branche | Umsatz (Mio. USD) | Gewinn (Mio. USD) | Mitarbeiter | Hauptsitz |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 151 | Maersk Group | Transport | 81.529 | 29.198 | 104.260 | Kopenhagen |
| 293 | Energi Denmark Group | Energiehandel | 48.717 | 1.251 | 220 | Aarhus |
| 461 | DSV | Logistik | 33.321 | 2.484 | 76.283 | Hedehusene |
Größte Unternehmen Dänemarks nach Marktkapitalisierung (Market Cap)
| Unternehmen | Symbol | Marktkapitalisierung (Mrd. USD) | Aktienkurs (USD) | Wachstumsrate (%) |
|---|---|---|---|---|
| Novo Nordisk | NVO | 462,19 | 103,60 | 2,17 |
| DSV | DSV.VI | 33,49 | 159,37 | 0,03 |
| Vestas Wind Systems | VWS.CO | 26,68 | 26,44 | 1,35 |
| Coloplast | COLO-B.CO | 24,81 | 110,45 | 0,91 |
| Maersk | MAERSK-B.CO | 24,76 | 1.530,00 | 1,07 |
Weitere bekannte dänische Unternehmen
Carlsberg
- Gegründet 1847, ist Carlsberg ein multinationales Brauereiunternehmen.
- Verfügt über ein Portfolio von über 140 Biermarken, darunter traditionelle Biere, Craft- und Spezialbiere sowie alkoholfreie Varianten.
- Weltweit 40.000 Mitarbeiter.
The Danish Wardrobe Company
- 2006 als Franchise in Cirencester eröffnet.
- Entwickelte sich zu einem Multimarken-Händler für skandinavische Mode, Schuhe, Accessoires und Wohnartikel.
Novozymes A/S
- Ein biotechnologisches Unternehmen mit Sitz in Bagsværd bei Kopenhagen.
- Entwickelt und produziert Enzyme, Mikroorganismen und bioaktive Substanzen für die pharmazeutische und industrielle Anwendung.
Tryg
- Der führende Versicherer für Nichtlebensversicherungen in Skandinavien.
- Top 3 Marktpositionen in Dänemark, Norwegen und Schweden.
- Im zweiten Quartal 2022 stiegen die Prämien im Vergleich zum Vorjahr um 6,8%.
- Marktkapitalisierung im Oktober 2022: 13,3 Mrd. USD.
Körperschaftsteuer (CIT - Corporate Income Tax)
Die Körperschaftsteuer (CIT) trägt in Dänemark etwa 8% zum gesamten Steueraufkommen bei. Die Berechnungsgrundlage ist das gesamte Einkommen eines Unternehmens, einschließlich Kapitalerträgen.
Diese Steuer gilt für folgende Unternehmensformen:
- Aktiengesellschaften (A/S)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ApS)
- Genossenschaften (Andelsforening / Brugsforening)
- Vereine (Foreninger)
- Zweigniederlassungen und andere feste Betriebsstätten ausländischer Unternehmen

Alle diese Unternehmen sind verpflichtet, ihre Körperschaftsteuer spätestens sechs Monate nach Ende des Steuerjahres zu begleichen.
Mehrwertsteuer (VAT - Value Added Tax)
Die Mehrwertsteuer (Moms) wird auf alle von Unternehmen gehandelten Waren und Dienstleistungen erhoben und beträgt in Dänemark einheitlich 25%.
Wichtige Regelungen:
Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 50.000 DKK müssen sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen.
Die 0% Mehrwertsteuer gilt für bestimmte Bereiche, darunter:
- Banken und Finanzdienstleistungen
- Immobilienhandel
- Strom-, Gas- und Wasserrechnungen
- Versicherungen
- Gesundheits- und Kulturleistungen
Registrierung als Mehrwertsteuerzahler:
- Die Anmeldung muss vor der ersten Lieferung von Waren oder Dienstleistungen erfolgen.
- Die Registrierung erfolgt über das Register ausländischer Anbieter (RUT) auf virk.dk.
- Auch Leistungsempfänger in Dänemark sind verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren und diese abzuführen – selbst wenn sie mit Unternehmen handeln, die nicht als Mehrwertsteuerzahler registriert sind.

Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft)
Das Reverse-Charge-Verfahren besagt, dass in bestimmten Fällen der Käufer und nicht der Verkäufer für die Zahlung der Mehrwertsteuer verantwortlich ist.
Anwendung für ausländische Unternehmen:
- Wenn ein ausländisches Unternehmen Geschäfte mit dänischen Unternehmen macht, muss es keine Mehrwertsteuer berechnen oder abführen.
- Stattdessen wird die Steuerpflicht auf den Käufer übertragen.
- In der Rechnung muss lediglich der Nettowert der Waren oder Dienstleistungen, die USt-Nummer des Käufers und die Formulierung „Reverse-Charge“ enthalten sein.
Vorteil für ausländische Unternehmen: Keine Verpflichtung zur Mehrwertsteuerzahlung in Dänemark, da die Steuer durch den dänischen Käufer beglichen wird.
Pflichten eines dänischen Arbeitgebers
Unternehmer, die in Dänemark ein Unternehmen gründen möchten, sollten sich nicht nur mit den steuerlichen Vorschriften, sondern auch mit dem dänischen Arbeitsrecht vertraut machen – insbesondere, wenn sie Mitarbeiter einstellen wollen.
Besondere Aufmerksamkeit sollte dem Ansættelsesbevisloven (Arbeitsvertragsgesetz) gewidmet werden. Dieses Gesetz schreibt vor, dass alle Arbeitnehmer, die für mindestens einen Monat beschäftigt sind und mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten, ein Dokument mit klaren und detaillierten Informationen über ihre Arbeitsbedingungen erhalten müssen.
Ein wichtiger Punkt ist zudem, dass Dänemark das einzige EU-Land ist, in dem Arbeitsbeziehungen durch Kollektivverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geregelt werden. Diese kollektiv ausgehandelten Arbeitsbedingungen gelten für alle Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie Mitglied einer Gewerkschaft sind oder nicht.
Arbeitgeber in Dänemark sind verpflichtet, die Arbeitsschutzbestimmungen (Arbejdsmiljøloven) einzuhalten. Verstöße können mit Geldstrafen oder Arbeitsstopps geahndet werden. Die wichtigsten Verpflichtungen umfassen:
- Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung für die Mitarbeiter,
- Gewährleistung eines sicheren Arbeitsplatzes,
- Durchführung von jährlichen Schulungen zur Arbeitssicherheit, die dokumentiert und der dänischen Arbeitsaufsichtsbehörde (Arbejdstilsynet) vorgelegt werden müssen.

Weitere Informationen zu den Vorschriften sind auf der Website der dänischen Arbeitsaufsichtsbehörde (UIP) zu finden.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Welche Kosten können von der Steuer in Dänemark abgesetzt werden?
Folgende Kosten können in Dänemark steuerlich abgesetzt werden:
- Bereits gezahlte Rentenbeiträge
- Unterhaltszahlungen
- Versicherungsprämien
- Transportkosten zur Arbeit
- Verpflegungskosten
Wichtig: Die dänische Steuerbehörde kann bis zu sieben Jahre rückwirkend überprüfen, ob diese Ausgaben echt waren.
Wie hoch ist die maximale Einkommenssteuer in Dänemark?
Die maximale Steuerlast für Einzelpersonen darf 59% des Einkommens nicht überschreiten.
Wer benötigt eine Aufenthaltsbescheinigung?
- Jeder, der länger als drei Monate in Dänemark bleiben möchte
- Jeder Unternehmer, der in Dänemark ein Unternehmen gründen will
Die Bescheinigung kann beim dänischen Regionalamt beantragt werden:
familieretshuset.dk
Was ist ein NemID?
NemID ist ein elektronischer Identifikator, den alle Unternehmen in Dänemark erhalten.
Er kann auf der Website www.nemid.nu beantragt werden - allerdings nur mit einem gültigen Reisepass, dänischem Führerschein oder Wohnsitznachweis.
Was ist das LetLøn-System?
LetLøn ist ein Lohnabrechnungssystem der dänischen Steuer- und Zollverwaltung (SKAT). Arbeitgeber können hier:
- Stundenlöhne ihrer Mitarbeiter erfassen
- Automatisch Steuer- und Sozialabgaben berechnen
- Jahresabrechnungen für Arbeitnehmer erstellen
Das System ist über die Website SKAT (skat.dk) zugänglich.
Welche Abkürzungen werden in dänischen Firmennamen verwendet?
Jede Firma in Dänemark muss eine Abkürzung enthalten, die ihre Rechtsform angibt:
Abkürzung Bedeutung (Rechtsform)
A/S Aktiengesellschaft (Aktieselskab)
I/S Offene Handelsgesellschaft (Interesselskab)
K/S Kommanditgesellschaft (Kommanditselskab)
ApS Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Anpartsselskab)
Filial Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens
A.m.b.a. Genossenschaft (Andelsforening / Brugsforening)
Welche dänischen Websites sind für Unternehmer wichtig?
- erhvervsstyrelsen.dk - Unternehmensregistrierung
- skat.dk - Steuerverwaltung
- familieretshuset.dk - Aufenthaltsbescheinigung
- toldskat.dk - Zoll- und Steuerinformationen
- virk.dk - Unternehmensverwaltung & Anmeldung
Welche Dienstleistungen sind in Dänemark von der Mehrwertsteuer (VAT) befreit?
Folgende Dienstleistungen unterliegen keiner Mehrwertsteuer (0% VAT):
- Bestattungsdienste
- Kauf und Verkauf von Immobilien
- Finanztransaktionen
- Postdienste
- Glücksspiel und Sportveranstaltungen
- Gesundheitsversorgung
- Bildung
- Versicherungen und Sozialleistungen
- Kulturelle und künstlerische Aktivitäten
- Personenbeförderung (z. B. Reisebüro-Dienstleistungen)
- Freiwillige und gemeinnützige Tätigkeiten
Wann wird ein Unternehmen in Dänemark mehrwertsteuerpflichtig?
Sobald ein Unternehmen mehr als 50.000 DKK Jahresumsatz erzielt, muss es sich als Mehrwertsteuerzahler (VAT) registrieren lassen und 25% Mehrwertsteuer abführen.
Welche Informationen müssen bei der Anmeldung im RUT angegeben werden?
Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter müssen sich nur registrieren, wenn sie in folgenden Branchen tätig sind:
- Bau- und Konstruktionsindustrie
- Installation und Reparatur von Maschinen und Anlagen
Erforderliche Angaben für Einzelunternehmer:
- Firmenname, Adresse, Kontaktdaten
- Zeitrahmen und Standort der Tätigkeit
- Branchenklassifizierungscode
- (Optional) USt-Nummer des Herkunftslandes
- CVR-Nummer des dänischen Unternehmenspartners
Unternehmen mit Mitarbeitern müssen zusätzlich folgende Angaben machen:
- Daten der entsandten Mitarbeiter
- Dauer der Entsendung
- Nachweis über Versicherungen und
- Sozialleistungen der Mitarbeiter