In Dänemark ist der Steuervertreter für die Überwachung von Mehrwertsteuerangelegenheiten sowie für die gemeinsame Verantwortung hinsichtlich dänischer Steuerverpflichtungen zuständig. Die Notwendigkeit der Ernennung eines in Dänemark ansässigen Steuervertreters hängt vom geografischen Standort des Unternehmens ab. In einigen europäischen Ländern ist ein Steuervertreter erforderlich, um Unternehmen außerhalb der EU zu vertreten, die sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen müssen. Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU tätig ist und Dienstleistungen erbringt oder Waren in Dänemark verkauft, ist die Ernennung eines dänischen Steuervertreters verpflichtend.
Welche Bedingungen gelten für die Mehrwertsteuerregistrierung in Dänemark?
Unternehmen haben die Möglichkeit, sich für die Mehrwertsteuer in Dänemark zu registrieren, sind jedoch nicht dazu verpflichtet, wenn ihr jährlicher Umsatz 50.000 DKK nicht übersteigt. Unternehmen, die planen, diesen Umsatz zu erreichen, sollten sich spätestens 8 Tage vor Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit als Mehrwertsteuerzahler registrieren. Wenn der Umsatz 50.000 DKK übersteigt und das Unternehmen noch nicht als Mehrwertsteuerzahler registriert ist, muss dies so schnell wie möglich nachgeholt werden.
Die Registrierung für die Mehrwertsteuer (VAT) in Dänemark ist erforderlich, wenn ein Unternehmen am Waren- oder Dienstleistungshandel in Dänemark beteiligt ist, Waren über Dänemark in andere EU-Länder importiert oder Dienstleistungen im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens von nicht mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen empfängt. Zudem müssen ausländische Unternehmen, die Direktverkäufe an Verbraucher (B2C) tätigen und die innergemeinschaftliche Lieferschwelle überschreiten, sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, sofern sie nicht das Mehrwertsteuer-One-Stop-Shop-(OSS)-System nutzen. Auch die Organisation von Live-Veranstaltungen und die Erbringung steuerpflichtiger Dienstleistungen erfordern eine Mehrwertsteuerregistrierung in Dänemark gemäß den harmonisierten EU-Vorschriften.
In Dänemark gibt es zwei Mehrwertsteuersätze: den Standardsatz und den Nullsatz. Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern gibt es in Dänemark keinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz, was das Land von den übrigen Mitgliedstaaten unterscheidet. Der dänische Standardsatz beträgt 25 % und gilt für alle Waren und Dienstleistungen, die nicht für den Nullsatz qualifiziert sind.
Obwohl Dänemark ein einheitliches Mehrwertsteuersystem ohne ermäßigte Sätze beibehält, gewährt es für bestimmte Waren und Dienstleistungen, die in anderen Teilen der EU hoch besteuert sind, einen Nullsatz (0 %). Dieser Nullsatz gilt unter anderem für folgende Bereiche:
- Internationaler und innergemeinschaftlicher Waren- und Personentransport
- Zeitungen und Zeitschriften, die häufiger als einmal im Monat erscheinen
- Versicherungen
- Medizinische Dienstleistungen
- Finanzdienstleistungen
- Kulturelle und künstlerische Dienstleistungen
- Grund- und Hochschulbildung
- Verkauf bestimmter Immobilien
- Berufliches Coaching
Um den Mehrwertsteuerregistrierungsprozess in Dänemark abzuschließen, können ausländische Unternehmer das entsprechende Formular über die Website virk.dk ausfüllen. Nach erfolgreicher Registrierung wird die DK-Nummer (dänische Mehrwertsteuernummer) an die zuvor angegebene Korrespondenzadresse gesendet.
Unternehmen mit Sitz außerhalb Dänemarks, die steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen anbieten, sollten prüfen, ob in ihrem Fall auch eine Mehrwertsteuerregistrierung für Nichtansässige erforderlich ist. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, nach der ausländische Unternehmen verpflichtet sind, alle steuerpflichtigen Transaktionen zu melden und die entsprechende Mehrwertsteuer abzuführen. In diesem Zusammenhang ist die Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke unerlässlich.
Gemäß § 47 des dänischen Mehrwertsteuergesetzes können sich mindestens zwei natürliche Personen für eine gruppenmäßige Mehrwertsteuerregistrierung bewerben, sofern die Zustimmung der Steuerbehörde vorliegt. Eine solche Gruppenregistrierung ermöglicht es den verbundenen Unternehmen, als ein einziger Mehrwertsteuerpflichtiger behandelt zu werden, obwohl bestimmte Bedingungen gelten können.
Wenn ein Unternehmen über mehrere Zweigstellen verfügt und für jede von ihnen separate Buchführungen führt, kann es eine separate Mehrwertsteuerregistrierung für jede Zweigstelle beantragen, sofern die Zustimmung der Steuerbehörde vorliegt.
Die Steuerbehörde wird die Registrierung einer Zweigstelle ablehnen, wenn dies zu erheblichen Mehrwertsteuerbelastungen bei Transfers zwischen den Zweigstellen führt oder wenn dadurch die gesamten Mehrwertsteuerkosten durch Änderungen in der Berechnung der teilweisen Vorsteuerabzüge reduziert werden.
Unabhängig davon, ob das Unternehmen als separate Zweigstelle oder als ein einziger Steuerpflichtiger registriert ist, bleibt es für die Mehrwertsteuerpflichten aller seiner Zweigstellen verantwortlich.
In Dänemark hängt die Häufigkeit der Mehrwertsteuererklärungen vom Umsatz des Unternehmens ab:
Monatlich - für Unternehmen, deren Umsatz 50.000.000 DKK überschreitet, müssen die Erklärungen bis zum 25. Tag des Monats nach dem Abrechnungszeitraum eingereicht werden.
Vierteljährlich - wenn der Umsatz des Unternehmens zwischen 5.000.000 DKK und 50.000.000 DKK liegt, muss die Mehrwertsteuererklärung am ersten Tag des dritten Monats nach dem Ende des Quartals eingereicht werden.
Hälftejährlich - Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 5.000.000 DKK müssen ihre Mehrwertsteuererklärung alle sechs Monate einreichen, mit einer Frist, die den vierteljährlichen Fristen entspricht.
Steuervertretung - Grundlegende Informationen
Der Service der Steuervertretung ermöglicht es einem Unternehmen, im Namen eines anderen Unternehmens zu handeln, das an der Einfuhr seiner Produkte in die Europäische Union interessiert ist. Die Aufgaben des dänischen Steuervertreters umfassen die Verwaltung der Mehrwertsteuererklärungen sowie die Übermittlung der entsprechenden Mehrwertsteuerbeträge an die Steuerbehörden. Darüber hinaus kümmert sich der Vertreter auch um die Einreichung der erforderlichen Intrastat-Erklärungen gemäß den europäischen Anforderungen. Durch die Steuervertretung in Dänemark können sich Unternehmen darauf konzentrieren, eine starke Präsenz auf dem Markt der Europäischen Union aufzubauen.
Die begrenzte Steuervertretung konzentriert sich auf die Tätigkeit im Namen von Unternehmen außerhalb der Europäischen Union, ausschließlich im Zusammenhang mit der Einfuhr von Waren und der späteren Erzielung von Gewinnen aus deren Handel. Die Nutzung dieser Art der Vertretung ist vorteilhaft für verschiedene Wirtschaftssektoren, die sowohl den See- als auch den Lufttransport umfassen. Sehr beliebt sind auch die Dienstleistungen der begrenzten Steuervertretung für Unternehmen, die Waren in die EU importieren. Eine begrenzte Steuervertretung erfordert nur eine einzige Lizenz, was den Prozess der Aufnahme neuer Kunden vereinfacht, wenn dies erforderlich ist. Dadurch ermöglicht die dänische Steuervertretung den Import von Waren in die EU, ohne dass sofortige Mehrwertsteuer auf den Import gezahlt werden muss, was die finanzielle Liquidität erheblich erhöht.
Für Unternehmen, die Waren nach Dänemark importieren, ist die Bereitstellung einer allgemeinen Steuervertretung unerlässlich, insbesondere wenn eine begrenzte Steuervertretung nicht ausreicht. Ein solcher Bedarf tritt normalerweise in den folgenden Fällen auf:
- Transaktionen mit anderen EU-Mitgliedstaaten.
- Import aus außerhalb der Europäischen Union.
Um den Import zu erleichtern, erteilen die dänischen Steuerbehörden eine Genehmigung gemäß § 23. Diese Genehmigung ermöglicht es Unternehmen, das Reverse-Charge-Verfahren bei der Einfuhr von Waren anzuwenden, was bedeutet, dass die Mehrwertsteuer nicht sofort nach der Einfuhr abgeführt werden muss, sondern in der Mehrwertsteuererklärung erklärt und gezahlt werden kann. Diese Genehmigung ist ausschließlich für Unternehmen außerhalb Dänemarks verfügbar, die einen allgemeinen Steuervertreter benannt haben.
Ein allgemeiner Steuervertreter ist eine dänische Institution, die für die Verwaltung aller Mehrwertsteuerangelegenheiten eines ausländischen Unternehmens tätig in Dänemark zuständig ist. In der Regel übernehmen diese Rolle Zollagenten, Logistikdienstleister und Buchhalter. Diese Vertreter überwachen die Logistik und stellen sicher, dass die dänischen Mehrwertsteuervorschriften eingehalten werden. Sie sind verpflichtet, den dänischen Steuerbehörden eine Garantie zu geben, die in der Regel dem Betrag der Mehrwertsteuer entspricht, die von dem ausländischen Unternehmen in jedem Quartal zu zahlen ist.
Die Verantwortung des Vertreters geht über diese Garantie hinaus, da die Steuerbehörden das Recht haben, die Mehrwertsteuerzahlungen der letzten fünf Jahre zu überprüfen. Dies kann zu einer Haftung von bis zu dem Fünffachen des Garantiebetrags führen. Um dieses Risiko zu verringern, verlangen Steuervertreter häufig von ihren ausländischen Kunden, eine Bürgschaft zu leisten.
Die Rolle des Steuervertreters für europäische und ausländische Unternehmen in Dänemark
Europäische Unternehmen sind nicht verpflichtet, einen Mehrwertsteuervertreter in Dänemark zu ernennen, haben jedoch die Möglichkeit, einen Agenten zu beauftragen, um steuerliche Angelegenheiten mit den lokalen Behörden zu regeln, was ihre Interaktionen erleichtert. In solchen Fällen ist keine Bankgarantie erforderlich. Das Unternehmen bleibt jedoch vollständig für die Mehrwertsteuerabrechnungen verantwortlich.
Unternehmen außerhalb Europas müssen, um in Dänemark tätig zu sein, die Dienste eines dänischen Mehrwertsteuervertreters in Anspruch nehmen. Sie können sich nicht direkt für die Mehrwertsteuer in diesem Land registrieren. Dieser Vertreter, in der Regel ein lokales Unternehmen, agiert im Namen des ausländischen Unternehmens in Kontakt mit den lokalen Steuerbehörden. Er ist dafür verantwortlich, die vollständige Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften sicherzustellen, auch derjenigen, die dem Kunden möglicherweise unbekannt sind. Die Inanspruchnahme der Steuervertretung in Dänemark erfüllt nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern stellt auch eine einfache und kostengünstige Alternative zur Errichtung einer physischen Präsenz durch die Gründung einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft dar.
Durch die dänische Mehrwertsteuervertretung können ausländische Unternehmen auf den dänischen Markt eintreten, ohne die Kosten und die Komplexität einer physischen Unternehmensstruktur und der Durchführung separater Buchhaltungsverfahren tragen zu müssen. Insbesondere ein Unternehmen außerhalb Dänemarks, das einen Mehrwertsteuervertreter in diesem Land ernennt, kann die Pflicht zur Zahlung der Körperschaftsteuer umgehen. Ein Mehrwertsteuervertreter mit Sitz in Dänemark kann von Ihnen eine finanzielle Absicherung verlangen, wie beispielsweise eine Kaution oder eine Bankgarantie, bevor er zustimmt, Ihre Interessen zu vertreten.
Welche Arten von Gesellschaften müssen einen Steuervertreter in Dänemark haben?
Unternehmen, die steuerpflichtige Transaktionen in Dänemark durchführen, sind verpflichtet, sich in diesem Land als Mehrwertsteuerzahler zu registrieren sowie die Mehrwertsteuer zu melden und abzurechnen. Unternehmen aus der Europäischen Union können diese Formalitäten selbst verwalten oder die Dienste eines Steueragenten in Anspruch nehmen. Hingegen müssen Unternehmen außerhalb der Europäischen Union einen Steuervertreter beauftragen, um die administrativen Anforderungen zu erfüllen.
- Da Unternehmen außerhalb der Europäischen Union in Dänemark einen Steuervertreter benennen müssen, teilt dieser die Verantwortung mit dem ausländischen Unternehmen. Daher kann der Kunde verpflichtet sein, eine Bankgarantie oder eine Kaution als Sicherheit für den Steuervertreter zu hinterlegen.
- Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union sowie in Norwegen, Grönland, Island und den Färöern können sich direkt bei den zuständigen örtlichen Mehrwertsteuerbehörden registrieren. Sie sind nicht verpflichtet, einen in Dänemark ansässigen Mehrwertsteuervertreter zu beauftragen. Allerdings können Unternehmen außerhalb dieser Regionen sich dafür entscheiden, die zeitaufwändige und manchmal komplizierte Aufgabe an einen lokalen Vertreter zu übertragen. Zudem sind die Kosten für diese Dienstleistung für Unternehmen mit Sitz in der EU geringer, da sie nicht der gemeinsamen Haftung unterliegen. Unser Unternehmen stellt Ihrer Firma eine lokale Adresse zur Verfügung, übernimmt alle Formalitäten in dänischer Sprache und koordiniert die gesamte Kommunikation mit den örtlichen Behörden.
- Bevor ein Unternehmen steuerpflichtige Transaktionen in Dänemark durchführt, sollte es seine Compliance-Pflichten sorgfältig analysieren und sich entsprechend registrieren.
Dänische Steuervertretung: Wesentliche Aspekte für Unternehmen außerhalb der EU und aus der EU/EFTA
- Pflicht für Unternehmen außerhalb der EU - Unternehmen außerhalb der EU müssen in Dänemark einen Steuervertreter benennen und können verpflichtet sein, eine Kaution zu hinterlegen.
- Flexibilität für Unternehmen aus der EU und EFTA - Unternehmen aus der EU und EFTA können sich direkt registrieren, ohne einen dänischen Steuervertreter benennen zu müssen.
Ernennung eines Steuervertreters
Ein ausländisches Unternehmen, das an mehrwertsteuerpflichtigen Transaktionen in Dänemark beteiligt ist, kann verpflichtet sein, einen dänischen Steuervertreter zu ernennen. Dieser Vertreter mit Sitz in Dänemark übernimmt die Vertretung des Unternehmens in seinen Mehrwertsteuerpflichten gegenüber den dänischen Steuerbehörden. Zu seinen Aufgaben gehören die Abwicklung der Mehrwertsteuerzahlungen, die Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen, die Durchführung von Steuerprüfungen sowie die Beantragung der Mehrwertsteuerrückerstattung.
Europäische Partner, wie Lieferanten, Kunden und Handelsplattformen, lehnen häufig die Zusammenarbeit mit Unternehmen außerhalb Europas ab, die keinen in Dänemark ansässigen Mehrwertsteuervertreter haben, da sie dies als zu riskant für ihr Geschäft betrachten. Das Fehlen eines dänischen Steuervertreters birgt zudem das Risiko strenger Strafen durch die dänische Steuerbehörde und verhindert, dass Unternehmen eine Mehrwertsteuerrückerstattung beantragen können.
Leistungsspektrum eines dänischen Steuervertreters
Die Gewährleistung der Einhaltung lokaler Vorschriften in Bezug auf Rechnungsstellung, Mehrwertsteuerabwicklung, Buchführung sowie die Einreichung von Berichten und Mehrwertsteuerzahlungen ist ein wesentlicher Bestandteil der Dienstleistungen, die von einem Steuervertreter in Dänemark angeboten werden.
Neben diesen grundlegenden Aufgaben bietet der dänische Steuervertreter häufig eine Reihe zusätzlicher Dienstleistungen an, darunter:
- Beratung zur Mehrwertsteuer-Compliance: Beratung zu lokalen Mehrwertsteuervorschriften und Unterstützung des Unternehmens bei der Verständigung seiner Pflichten und Rechte in Bezug auf die Mehrwertsteuer.
- Hilfe bei der Mehrwertsteuerregistrierung: Erleichterung des Mehrwertsteuerregistrierungsprozesses, einschließlich der Erledigung erforderlicher Formalitäten und Kommunikation mit den Steuerbehörden.
- Überprüfung und Optimierung: Durchführung regelmäßiger Überprüfungen der Mehrwertsteuerprozesse des Unternehmens, um deren Effizienz und Compliance sicherzustellen, sowie Vorschläge zur Verbesserung der Mehrwertsteuerrückerstattung.
- Mehrwertsteuer-Audit-Service: Vertretung des Unternehmens bei Mehrwertsteuer-Audits, einschließlich der Vorbereitung von Unterlagen und Beantwortung von Anfragen der Steuerbehörden.
- Grenzüberschreitende Mehrwertsteuerfragen: Beratung zu den Mehrwertsteuereffekten von internationalen Transaktionen, einschließlich innergemeinschaftlicher Lieferungen und Exporten, sowie Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften zum grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerrecht.
- Schulungen und Unterstützung: Durchführung von Schulungseinheiten für Mitarbeiter zu Mehrwertsteuerthemen, um die Einhaltung interner Prozesse mit regulatorischen Anforderungen zu gewährleisten.
- Streitbeilegung: Unterstützung bei der Lösung von Streitigkeiten oder Fragen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer, die bei der Zusammenarbeit mit den lokalen Steuerbehörden auftreten können.
Übertragung der Mehrwertsteuerpflichten an einen Steuervertreter in Dänemark
Die Mehrwertsteuervorschriften, sowohl für innergemeinschaftliche als auch für dänische Mehrwertsteuer, sind komplex und unterliegen häufigen Änderungen. Die Anforderungen in Bezug auf die Mehrwertsteuererklärungen sind regelmäßig, obwohl sie in ihrer Häufigkeit variieren. Strafen für Verstöße oder Verspätungen sowie Fehler bei der Schätzung der finanziellen Ströme können schnell zu finanziellen Problemen führen. Die Verantwortung für die Mehrwertsteuer an einen Steuervertreter in Dänemark zu übertragen, ist entscheidend, um das Geschäft abzusichern, die administrative Belastung des Unternehmens zu verringern und das steuerliche Risiko in diesem Land effektiv zu managen. Vermeiden Sie unnötige Risiken und Stress, indem Sie die Verwaltung der Pflichten Personen mit dem erforderlichen Wissen und der Erfahrung anvertrauen.
Vorteile der Inanspruchnahme der Dienstleistungen eines dänischen Mehrwertsteuervertreters
Die Mehrwertsteuervertretung in Dänemark bietet viele Vorteile, die über die einfache Registrierung eines ausländischen Lieferanten hinausgehen. Der dänische Steuervertreter fungiert als Bevollmächtigter des ausländischen Lieferanten und sorgt dafür, dass dieser seine Rechte und Pflichten einhält. Die Anstellung eines solchen Vertreters kann zu Kostenreduzierungen und einer schnelleren Lieferung von Waren an Kunden in Europa führen, was auch andere Vorteile mit sich bringt. Sie trägt zudem zur Verringerung der Mehrwertsteuerpflichten beim Import und zur Senkung der Verwaltungskosten für den ausländischen Lieferanten bei. Darüber hinaus übernimmt der Vertreter die Verantwortung für die teilweise Abrechnung der Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit dem Warenfluss.
Als ausländisches Unternehmen haben Sie die Möglichkeit, das Reverse-Charge-Verfahren bei der Einfuhr durch die Bestellung eines dänischen Mehrwertsteuervertreters zu nutzen. Auf diese Weise können Sie einen Teil der Verantwortung für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Import an den Steuervertreter übertragen, bleiben jedoch weiterhin für Ihre eigenen Steuerverpflichtungen verantwortlich.
Mehrwertsteuervertretung in Dänemark: Wichtige Vorteile
- Fungiert als Bevollmächtigter - repräsentiert ausländische Lieferanten und gewährleistet die Einhaltung ihrer Rechte und Pflichten
- Kostenreduzierung - führt zu niedrigeren Kosten und schnelleren Lieferungen von Waren in Europa
- Verminderte Mehrwertsteuerbearbeitung - vereinfacht die Verwaltung der Mehrwertsteuer beim Import
- Niedrigere Verwaltungskosten - verringert den administrativen Aufwand für ausländische Lieferanten
- Teilweise Mehrwertsteuerabrechnung - verwaltet die teilweise Mehrwertsteuer auf den Warenfluss
- Reverse-Charge-Verfahren - ermöglicht die Übertragung der Verantwortung für die Importsteuer auf den Vertreter bei gleichzeitiger Beibehaltung der allgemeinen Steuerverantwortung.
Unsere Dienstleistungen bieten eine umfassende Betreuung in Bezug auf Mehrwertsteuer, einschließlich der Registrierung und Überwachung der steuerlichen Verpflichtungen in Dänemark. Mit unserer Hilfe vermeiden Sie komplexe Formalitäten und gewährleisten die Einhaltung der dänischen Steuervorschriften, sodass Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können. Vertrauen Sie unseren Experten und profitieren Sie von einer effektiven Unterstützung im Bereich der Steuervertretung!