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Dänische Holdinggesellschaft

Eine Holdinggesellschaft in Dänemark, bekannt als holdingselskab, ist eine spezielle Unternehmensform, deren Hauptziel es ist, Anteile an anderen Unternehmen zu halten, die als „Tochtergesellschaften“ oder „Betriebsunternehmen“ bezeichnet werden. Eine solche Holdinggesellschaft kann entweder in Form einer Aktiengesellschaft (Aktieselskab - A/S) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Anpartsselskab - ApS) existieren. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Einzelunternehmen nicht als Holdinggesellschaft fungieren kann. Darüber hinaus können alle Anteile, die von der Holdinggesellschaft gehalten werden, in ausländische Tochtergesellschaften investiert werden.


In Dänemark gibt es keine strengen Einschränkungen hinsichtlich der Art der Tätigkeiten von Tochtergesellschaften, was in der Praxis bedeutet, dass eine Holdinggesellschaft Anteile an Unternehmen aus verschiedenen Branchen und mit unterschiedlichen Spezialisierungen halten kann. Es sollte jedoch beachtet werden, dass eine dänische Holdinggesellschaft für mögliche finanzielle Verpflichtungen der Tochtergesellschaften, in die sie investiert, haftbar gemacht werden kann.


Planen Sie die Gründung einer Holdinggesellschaft in Dänemark? Unsere Dienstleistungen helfen Ihnen, den gesamten Registrierungsprozess zu durchlaufen, das Kapital zu optimieren und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Wir bieten Unterstützung in jeder Phase - von der Registrierung bis zur Analyse der steuerlichen Vorteile und Herausforderungen, die mit dem Betrieb einer holdingselskab verbunden sind.

Registrierungsprozess einer Holdinggesellschaft

Für die Gründung einer holdingselskab ist eine Einlage des Stammkapitals erforderlich, das mindestens 500.000 DKK für eine Aktiengesellschaft oder 125.000 DKK für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt. Die Registrierung der Gesellschaft als Mehrwertsteuerzahler ist nicht obligatorisch, und der Firmenname muss nicht das Wort „Holding“ enthalten. Es ist jedoch erforderlich, mindestens eine Person als Direktor und einen Aktionär zu haben.


Die Registrierung einer dänischen Holdinggesellschaft durch die Handels- und Unternehmensbehörde (Erhvervsstyrelsen) erfordert die Durchführung eines Prozesses, der in der Regel etwa 6 Tage dauert.


Um die Registrierung einer Holdinggesellschaft erfolgreich abzuschließen, ist es erforderlich:


Die Registrierung einer Holdinggesellschaft vor der Gründung von operativen Gesellschaften ist in der Regel das Standardverfahren, es gibt jedoch auch die Möglichkeit, den umgekehrten Prozess durchzuführen, der in Bezug auf die rechtlichen Formalitäten, die erledigt werden müssen, etwas komplizierter ist. In diesem Fall kann dasselbe Anfangskapital, das ursprünglich für die Gründung einer operativen Gesellschaft vorgesehen war, für die Gründung einer Holdinggesellschaft verwendet werden, wodurch sozusagen „Umlaufkapital“ geschaffen wird. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine bereits bestehende Holdinggesellschaft zu kaufen, die bereits alle erforderlichen rechtlichen Anforderungen erfüllt. Diese Option ermöglicht es, zumindest einige Tage der Wartezeit auf die Registrierung der Gesellschaft zu umgehen.


Es ist jedoch wichtig, daran zu denken, dass vor der Übertragung persönlicher Anteile von der operativen Gesellschaft auf die Holdinggesellschaft die potenziellen steuerlichen Konsequenzen berücksichtigt werden sollten, die damit verbunden sind.

Vorteile und Herausforderungen einer Holdinggesellschaft

Vorteile des Besitzes einer Holdinggesellschaft:


Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Besitz einer Holdinggesellschaft:

Steuersätze und Pflichten von Holdinggesellschaften

In Dänemark hängt die Höhe der Steuer für eine Holdinggesellschaft von der Art des Einkommens ab. Ein entscheidender Faktor ist auch die rechtliche Form der operativen Gesellschaften, die entweder öffentlich oder privat sein kann. Die Einkünfte umfassen sowohl Dividenden, die von den operativen Gesellschaften ausgeschüttet werden, als auch Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder Anteilen an diesen Gesellschaften.


Hier sind die Steuersätze für Dividenden, die von operativen Gesellschaften erhalten werden:


Einkünfte aus Aktien unterliegen ebenfalls der Besteuerung nach den folgenden Regeln:


Eine dänische Holdinggesellschaft ist von der Körperschaftsteuer (CIT) befreit, vorausgesetzt, sie besitzt ausschließlich ausländische Aktien. Wenn eine solche Holdinggesellschaft weniger als 10 % der Anteile an einer anderen Firma besitzt, werden diese Aktien als „Portfoliowertpapiere“ klassifiziert. Für Beteiligungen an Portfolios von privaten Gesellschaften gelten besondere steuerliche Regelungen.


Wenn ein Unternehmen 50 % der Anteile an einer anderen dänischen Gesellschaft besitzt, wird es gemäß den geltenden dänischen Vorschriften zum Administrator des gemeinsamen Steuersystems zwischen der Holdinggesellschaft und der operativen Gesellschaft. Wenn beide Unternehmen in Dänemark registriert sind, muss die gemeinsame Besteuerung innerhalb eines Monats nach Beginn des gemeinsamen Steuersystems bei SKAT Erhverv gemeldet werden. Eine gemeinsame Besteuerung ist auch möglich, wenn sich die Unternehmen in verschiedenen Ländern befinden. Diese Situation führt zu einer Aufteilung der Verantwortung zwischen der Holdinggesellschaft und den operativen Unternehmen. Die vollständige Verantwortung für die Steuerverpflichtungen wird geteilt, wenn die operative Gesellschaft zu 100 % im Besitz der Holdinggesellschaft ist, während eine teilweise Verantwortung vorliegt, wenn die operative Gesellschaft nur teilweise im Besitz der Holdinggesellschaft ist. Beide Institutionen sollten das gleiche Steuerjahr haben, und eine Änderung des Steuerjahres in der Holdinggesellschaft wirkt sich auch auf die operative Gesellschaft aus.


Obwohl die Vorschriften keine besonderen Buchhaltungsverfahren für Holdingselskab erfordern, sind Holdinggesellschaften verpflichtet, eine jährliche Prüfung ihrer Buchhaltungsunterlagen durchführen zu lassen, die von professionellen dänischen Buchhaltern durchgeführt werden muss.

Einkommen und Kosten einer Holdinggesellschaft in Dänemark

Die Einnahmen eines Unternehmens können in zwei Haupttypen unterteilt werden: Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an anderen Unternehmen und Dividenden, die von operativen Unternehmen gezahlt werden. Aus steuerlicher Sicht sieht das dänische Recht einen Körperschaftsteuersatz von 22 % für das Unternehmen vor, der auch auf andere Gesellschaften mit beschränkter Haftung angewendet wird. Es ist jedoch zu beachten, dass Einkünfte aus dem Verkauf von Anteilen an anderen Unternehmen von der Besteuerung befreit sind.


Anteile, die weniger als 10 % an einem bestimmten Unternehmen ausmachen, werden als Portfoliopapiere bezeichnet. Es gelten besondere steuerliche Vorschriften für den Besitz solcher Anteile an privaten Unternehmen. Generell unterliegt 70 % der Dividenden der Besteuerung, während Gewinne aus dem Verkauf von Aktien steuerfrei sind. Die Ausschüttung von Dividenden an Aktionäre erfolgt während einer außerordentlichen Hauptversammlung oder der jährlichen Hauptversammlung.


Die Registrierung einer dänischen Holdinggesellschaft in Dänemark, die die Form eines Aktieselskab (A/S) oder Anpartsselskab (ApS) haben kann, ist mit Kosten in Höhe von 670 DKK verbunden. Zusätzliche Ausgaben können anfallen, wenn Sie sich für die Dienstleistungen einer Buchhaltungsfirma oder einer Anwaltskanzlei entscheiden. Die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Kosten umfassen Buchhaltungs- und Bankgebühren, während mögliche Verluste durch den Wertverlust von Aktien entstehen können.

Was sind die Unterschiede zwischen einer Holdinggesellschaft und anderen Gesellschaftsformen?

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