Eine Holdinggesellschaft in Dänemark, bekannt als holdingselskab, ist eine spezielle Unternehmensform, deren Hauptziel es ist, Anteile an anderen Unternehmen zu halten, die als „Tochtergesellschaften“ oder „Betriebsunternehmen“ bezeichnet werden. Eine solche Holdinggesellschaft kann entweder in Form einer Aktiengesellschaft (Aktieselskab - A/S) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Anpartsselskab - ApS) existieren. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Einzelunternehmen nicht als Holdinggesellschaft fungieren kann. Darüber hinaus können alle Anteile, die von der Holdinggesellschaft gehalten werden, in ausländische Tochtergesellschaften investiert werden.
In Dänemark gibt es keine strengen Einschränkungen hinsichtlich der Art der Tätigkeiten von Tochtergesellschaften, was in der Praxis bedeutet, dass eine Holdinggesellschaft Anteile an Unternehmen aus verschiedenen Branchen und mit unterschiedlichen Spezialisierungen halten kann. Es sollte jedoch beachtet werden, dass eine dänische Holdinggesellschaft für mögliche finanzielle Verpflichtungen der Tochtergesellschaften, in die sie investiert, haftbar gemacht werden kann.
Planen Sie die Gründung einer Holdinggesellschaft in Dänemark? Unsere Dienstleistungen helfen Ihnen, den gesamten Registrierungsprozess zu durchlaufen, das Kapital zu optimieren und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Wir bieten Unterstützung in jeder Phase - von der Registrierung bis zur Analyse der steuerlichen Vorteile und Herausforderungen, die mit dem Betrieb einer holdingselskab verbunden sind.
Registrierungsprozess einer Holdinggesellschaft
Für die Gründung einer holdingselskab ist eine Einlage des Stammkapitals erforderlich, das mindestens 500.000 DKK für eine Aktiengesellschaft oder 125.000 DKK für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt. Die Registrierung der Gesellschaft als Mehrwertsteuerzahler ist nicht obligatorisch, und der Firmenname muss nicht das Wort „Holding“ enthalten. Es ist jedoch erforderlich, mindestens eine Person als Direktor und einen Aktionär zu haben.
Die Registrierung einer dänischen Holdinggesellschaft durch die Handels- und Unternehmensbehörde (Erhvervsstyrelsen) erfordert die Durchführung eines Prozesses, der in der Regel etwa 6 Tage dauert.
Um die Registrierung einer Holdinggesellschaft erfolgreich abzuschließen, ist es erforderlich:
- Eine elektronische Signatur zu erhalten (MitID oder NemID)
- Ein Bankkonto für die Gesellschaft zu eröffnen
- Die Gesellschaft bei der DBA (Danish Business Authority) zu registrieren
- Die Mitarbeiter zur Sozialversicherung anzumelden
Die Registrierung einer Holdinggesellschaft vor der Gründung von operativen Gesellschaften ist in der Regel das Standardverfahren, es gibt jedoch auch die Möglichkeit, den umgekehrten Prozess durchzuführen, der in Bezug auf die rechtlichen Formalitäten, die erledigt werden müssen, etwas komplizierter ist. In diesem Fall kann dasselbe Anfangskapital, das ursprünglich für die Gründung einer operativen Gesellschaft vorgesehen war, für die Gründung einer Holdinggesellschaft verwendet werden, wodurch sozusagen „Umlaufkapital“ geschaffen wird. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine bereits bestehende Holdinggesellschaft zu kaufen, die bereits alle erforderlichen rechtlichen Anforderungen erfüllt. Diese Option ermöglicht es, zumindest einige Tage der Wartezeit auf die Registrierung der Gesellschaft zu umgehen.
Es ist jedoch wichtig, daran zu denken, dass vor der Übertragung persönlicher Anteile von der operativen Gesellschaft auf die Holdinggesellschaft die potenziellen steuerlichen Konsequenzen berücksichtigt werden sollten, die damit verbunden sind.
Vorteile und Herausforderungen einer Holdinggesellschaft
Vorteile des Besitzes einer Holdinggesellschaft:
- Keine Notwendigkeit zur Registrierung für die Mehrwertsteuer (MwSt).
- Dividendengewinne können zwischen den Gesellschaften übertragen werden, was die Möglichkeit der Kapitalerhaltung bietet.
- Der Defizitübertrag von einer operativen Gesellschaft auf eine andere im Rahmen der gemeinsamen Besteuerung ermöglicht eine Reduzierung der Steuerlast.
- Es sind keine besonderen buchhalterischen Verfahren erforderlich, außer einer jährlichen Buchprüfung.
- Niedrige Steuersätze gelten für Dividenden sowie Gewinne aus dem Verkauf von Aktien.
- Es gibt keine Mindestanforderungen bezüglich der Anzahl von Anteilen an anderen Gesellschaften, um als Holdinggesellschaft anerkannt zu werden.
- Der Registrierungsprozess ist schnell und einfach.
Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Besitz einer Holdinggesellschaft:
- Die Möglichkeit der Haftung für die Schulden der operativen Gesellschaft stellt ein erhebliches Risiko dar.
- Steuerliche Unterschiede können je nach Anzahl der gehaltenen Aktien und der rechtlichen Form der Tochtergesellschaften auftreten.
- Die Komplexität der rechtlichen Beziehungen zwischen der Holdinggesellschaft und ihren Tochtergesellschaften kann ohne die Hilfe von Fachleuten schwer zu managen sein.
- Die operative Tätigkeit ist in der Regel auf die Verwaltung der gehaltenen Vermögenswerte beschränkt, und die Registrierung einer dänischen Holdinggesellschaft kann komplizierter sein, wenn zuvor operative Gesellschaften gegründet wurden.
Steuersätze und Pflichten von Holdinggesellschaften
In Dänemark hängt die Höhe der Steuer für eine Holdinggesellschaft von der Art des Einkommens ab. Ein entscheidender Faktor ist auch die rechtliche Form der operativen Gesellschaften, die entweder öffentlich oder privat sein kann. Die Einkünfte umfassen sowohl Dividenden, die von den operativen Gesellschaften ausgeschüttet werden, als auch Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder Anteilen an diesen Gesellschaften.
Hier sind die Steuersätze für Dividenden, die von operativen Gesellschaften erhalten werden:
- Wenn Sie 10 % oder mehr der Anteile an einer privaten Gesellschaft besitzen, beträgt der Steuersatz 0 %.
- Wenn Sie weniger als 10 % der Anteile an einer privaten Gesellschaft (Portfoliowertpapiere) besitzen, gilt ein Steuersatz von 15,4 % auf 70 % der Dividende, bei einem Steuersatz von 22 %.
- Wenn Sie 10 % oder mehr der Aktien an einer öffentlichen Gesellschaft besitzen, beträgt der Steuerbetrag 22 %.
- Wenn Sie weniger als 10 % der Aktien einer öffentlichen Gesellschaft (Portfoliowertpapiere öffentlich) besitzen, beträgt der Steuersatz 2 %.
Einkünfte aus Aktien unterliegen ebenfalls der Besteuerung nach den folgenden Regeln:
- Wenn Sie 10 % oder mehr der Anteile an einer privaten Gesellschaft besitzen, unterliegen Sie keiner Besteuerung (0 %).
- Wenn Sie weniger als 10 % der Anteile an einer privaten Gesellschaft (Portfoliowertpapiere) besitzen, müssen Sie ebenfalls keine Steuern zahlen (0 %).
- Für Inhaber von 10 % oder mehr der Aktien einer öffentlichen Gesellschaft beträgt der Steuersatz 22 %.
- Wenn Sie weniger als 10 % der Aktien einer öffentlichen Gesellschaft (öffentliche Portfoliowertpapiere) besitzen, gilt ebenfalls der Steuersatz von 22 %.
Eine dänische Holdinggesellschaft ist von der Körperschaftsteuer (CIT) befreit, vorausgesetzt, sie besitzt ausschließlich ausländische Aktien. Wenn eine solche Holdinggesellschaft weniger als 10 % der Anteile an einer anderen Firma besitzt, werden diese Aktien als „Portfoliowertpapiere“ klassifiziert. Für Beteiligungen an Portfolios von privaten Gesellschaften gelten besondere steuerliche Regelungen.
Wenn ein Unternehmen 50 % der Anteile an einer anderen dänischen Gesellschaft besitzt, wird es gemäß den geltenden dänischen Vorschriften zum Administrator des gemeinsamen Steuersystems zwischen der Holdinggesellschaft und der operativen Gesellschaft. Wenn beide Unternehmen in Dänemark registriert sind, muss die gemeinsame Besteuerung innerhalb eines Monats nach Beginn des gemeinsamen Steuersystems bei SKAT Erhverv gemeldet werden. Eine gemeinsame Besteuerung ist auch möglich, wenn sich die Unternehmen in verschiedenen Ländern befinden. Diese Situation führt zu einer Aufteilung der Verantwortung zwischen der Holdinggesellschaft und den operativen Unternehmen. Die vollständige Verantwortung für die Steuerverpflichtungen wird geteilt, wenn die operative Gesellschaft zu 100 % im Besitz der Holdinggesellschaft ist, während eine teilweise Verantwortung vorliegt, wenn die operative Gesellschaft nur teilweise im Besitz der Holdinggesellschaft ist. Beide Institutionen sollten das gleiche Steuerjahr haben, und eine Änderung des Steuerjahres in der Holdinggesellschaft wirkt sich auch auf die operative Gesellschaft aus.
Obwohl die Vorschriften keine besonderen Buchhaltungsverfahren für Holdingselskab erfordern, sind Holdinggesellschaften verpflichtet, eine jährliche Prüfung ihrer Buchhaltungsunterlagen durchführen zu lassen, die von professionellen dänischen Buchhaltern durchgeführt werden muss.
Einkommen und Kosten einer Holdinggesellschaft in Dänemark
Die Einnahmen eines Unternehmens können in zwei Haupttypen unterteilt werden: Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an anderen Unternehmen und Dividenden, die von operativen Unternehmen gezahlt werden. Aus steuerlicher Sicht sieht das dänische Recht einen Körperschaftsteuersatz von 22 % für das Unternehmen vor, der auch auf andere Gesellschaften mit beschränkter Haftung angewendet wird. Es ist jedoch zu beachten, dass Einkünfte aus dem Verkauf von Anteilen an anderen Unternehmen von der Besteuerung befreit sind.
Anteile, die weniger als 10 % an einem bestimmten Unternehmen ausmachen, werden als Portfoliopapiere bezeichnet. Es gelten besondere steuerliche Vorschriften für den Besitz solcher Anteile an privaten Unternehmen. Generell unterliegt 70 % der Dividenden der Besteuerung, während Gewinne aus dem Verkauf von Aktien steuerfrei sind. Die Ausschüttung von Dividenden an Aktionäre erfolgt während einer außerordentlichen Hauptversammlung oder der jährlichen Hauptversammlung.
Die Registrierung einer dänischen Holdinggesellschaft in Dänemark, die die Form eines Aktieselskab (A/S) oder Anpartsselskab (ApS) haben kann, ist mit Kosten in Höhe von 670 DKK verbunden. Zusätzliche Ausgaben können anfallen, wenn Sie sich für die Dienstleistungen einer Buchhaltungsfirma oder einer Anwaltskanzlei entscheiden. Die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Kosten umfassen Buchhaltungs- und Bankgebühren, während mögliche Verluste durch den Wertverlust von Aktien entstehen können.
Was sind die Unterschiede zwischen einer Holdinggesellschaft und anderen Gesellschaftsformen?
- Eine Holdinggesellschaft ist eine Art Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich dadurch auszeichnet, dass sie Anteile an anderen Unternehmen, den sogenannten operativen Unternehmen, hält. In Dänemark kann diese Struktur die Form eines A/S (Aktieselskab) oder ApS (Anpartsselskab) annehmen, ist jedoch nicht als Einzelunternehmen möglich.
- Das Hauptziel von Holdinggesellschaften ist es, die gehaltenen Anteile an anderen Unternehmen zu verwalten.
- Holdinggesellschaften sind in den meisten Fällen nicht umsatzsteuerpflichtig.
- Eine Holdinggesellschaft kann ein Steuersystem nutzen, das es ermöglicht, Verluste zwischen den Gesellschaften zu übertragen und Gewinne als Dividenden auszuweisen, was dazu beiträgt, Gewinne vor möglichen Forderungen oder Rechtsstreitigkeiten zu schützen.
- Unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Anteile wird eine Holdinggesellschaft immer als solche klassifiziert, und die Anzahl dieser Anteile beeinflusst nur die Höhe der zu zahlenden Steuern. Diese Steuern sind in der Regel sehr niedrig, insbesondere im Falle von Dividenden und Aktienverkäufen.