Buchhaltung in Dänemark
Die Buchhaltung in Dänemark gilt für alle Rechtsformen von Unternehmen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sich die Buchführung eines Einzelunternehmens von der eines dänischen Unternehmens mit beschränkter Haftung (ApS) oder einer anderen Gesellschaft unterscheiden kann - beispielsweise hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades, der einzuhaltenden Fristen, der erforderlichen Dokumentation, der anwendbaren Steuern sowie der dänischen Gesetzgebung. Daher sollte sich jeder Unternehmer, der ein Geschäft in Dänemark gründen möchte, gründlich mit allen relevanten Aspekten vertraut machen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: die Buchhaltung selbst zu übernehmen oder die Unterstützung von Buchhaltern in Anspruch zu nehmen.
Die dänische Buchhaltung umfasst eine Vielzahl von Aspekten, darunter die Meldepflichten, Unternehmensabschlüsse, den dänischen Kontenrahmen, Unternehmensprüfungen, Fristen, Dokumentationen, Kosten und Steuersätze für verschiedene Geschäftsformen, die Gewerbeanmeldung in Dänemark, Steuern, Versicherungen, Sozialleistungen, notwendige Registrierungen und Genehmigungen sowie die Abrechnung und Korrektur von an SKAT übermittelten Dokumenten. Darüber hinaus gehören auch die Pflichten eines dänischen Arbeitgebers sowie wichtige Systeme wie NemKonto, TastSelv, Pension, CPR-Nummer, A-Kasse und die Krankenversicherungskarte zu den relevanten Themen.
Besonders wichtig ist, dass Unwissenheit über diese Vorschriften und eine daraus resultierende Nichteinhaltung der Pflichten zu hohen Geldstrafen führen kann. Deshalb ist es - wie bereits erwähnt - ratsam, sich mit allen relevanten Regelungen auseinanderzusetzen, noch bevor man sein eigenes Unternehmen in Dänemark gründet.
Wichtige Gesetzgebung
Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche relevante Informationen zu den Buchhaltungspraktiken in Dänemark. Falls Sie jedoch Ihr Wissen vertiefen möchten, empfiehlt es sich, die unten aufgeführten Gesetze zu konsultieren.

1. Grundlegende Buchhaltungsgesetze für Unternehmer
Ein Unternehmer, der in Dänemark ein Unternehmen gründen möchte, sollte sich mit den gesetzlichen Regelungen zur dänischen Buchhaltung vertraut machen:
- Buchhaltungsgesetz von 1998 - enthält Vorschriften zur Organisation der Buchführung, Finanzverwaltung, Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen und Dokumentationspflichten.
- Gesetz über die Finanzberichterstattung von 2001 (DFSA, Änderungen 2015) - regelt die Erstellung von Jahresabschlüssen sowie die Klassifizierung von Unternehmen in die Kategorien A, B, C und D.
2. Weitere relevante Gesetze für Unternehmer
Aus unternehmerischer Sicht sind auch die folgenden Gesetze und Vereinbarungen von Bedeutung:
- Vertragsrecht (Contact Law) - regelt den Abschluss von Verträgen.
- UN-Kaufrechtsübereinkommen (CISG) - betrifft internationale Warenkaufverträge.
- Abkommen über industrielle, wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit (1974).
- Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (1976, Änderungen 1992).
- Abkommen über die Entwicklung wirtschaftlicher Zusammenarbeit (1976).
- Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (1990).
- Abkommen über die Zusammenarbeit im Energiebereich (1990).
- Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich des Umweltschutzes (1990).
- Abkommen über die gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten (1992).
3. Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Dänemark
Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer nach Dänemark entsenden möchten, müssen die dort geltenden Vorschriften einhalten. Dazu gehören:
- EU-Richtlinie 96/71 vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern (enthält u. a. das Arbeitsumweltgesetz, das Gleichstellungsgesetz, das Antidiskriminierungsgesetz, das Gesetz über Arbeitsverhältnisse und das Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Beschäftigung und Elternzeit).
- Dänisches Gesetz über die Entsendung von Arbeitnehmern (Gesetz Nr. 993).
4. Aufsicht über die Buchhaltung und Rechnungslegungsstandards in Dänemark
Die Dänische Wirtschaftsbehörde (DBA) (bis 2012 bekannt als Dänische Handels- und Gesellschaftsbehörde) untersteht dem Ministerium für Wirtschaft und Entwicklung und überwacht die Finanzbuchhaltung von unterkapitalisierten Unternehmen.
Seit 2007 ist die Festlegung dänischer Rechnungslegungsstandards dem Dänischen Rechnungslegungsstandard-Komitee (DASC) übertragen, das dem Dänischen Wirtschaftsprüferverband (FSR) angehört. Die Hauptaufgabe des DASC besteht darin, Stellungnahmen zu Entwürfen und Diskussionspapieren der EFRAG und des IASB abzugeben. Obwohl das DASC keine gesetzgebende Funktion hat, dienen seine Empfehlungen als Referenz für die dänische Buchhaltung und bieten umfassende Leitlinien für kleine, mittlere und große Unternehmen der Kategorien B und C.
Im Einklang mit den EU-Vorgaben, die in das dänische Finanzberichterstattungsgesetz von 2002 (geändert 2014) integriert wurden, sind börsennotierte Unternehmen in Dänemark verpflichtet, die International Financial Reporting Standards (IFRS) in ihren Konzernabschlüssen zu übernehmen oder alternativ die dänischen Rechnungslegungsstandards anzuwenden.
Das dänische Finanzministerium ist für die Annahme von Rechnungslegungsstandards im öffentlichen Sektor zuständig. Allerdings wurden die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) bisher nicht in Dänemark eingeführt, und es gibt derzeit keinen festen Zeitplan für deren Umsetzung.
5. Fortbildungspflicht für dänische Wirtschaftsprüfer
Laut Verordnung Nr. 1406 vom 11. Dezember 2013 über die kontinuierliche berufliche Weiterbildung (CPD) für staatlich zugelassene Wirtschaftsprüfer (SPAs) müssen dänische Wirtschaftsprüfer, die gesetzliche Prüfungen für Finanzinstitute durchführen, innerhalb von drei Jahren mindestens 180 CPD-Stunden absolvieren. Zusätzlich sind 60 weitere Stunden mit Schwerpunkt auf prüfungs- und buchhaltungsspezifischen Dienstleistungen erforderlich.
6. Umsetzung der EU-Audit-Reform in Dänemark
Die Umsetzung der EU-Audit-Reform von 2014, die für die Regulierung des Prüfungswesens in Dänemark von zentraler Bedeutung ist, wurde im dänischen Gesetz über zugelassene Wirtschaftsprüfer und Prüfungsgesellschaften im Juni 2016 verankert.
Die aktuelle konsolidierte Fassung des Gesetzes, Gesetz Nr. 1287 vom 20. November 2018, enthält die neuesten Bestimmungen und Änderungen. Diese Regelung überträgt der Dänischen Wirtschaftsbehörde (DBA) die Aufsicht über das Prüfungswesen, die wiederum dem Ministerium für Industrie, Wirtschaft und Finanzen unterstellt ist und letztlich vom dänischen Parlament überwacht wird.
7. Staatlich zugelassene Wirtschaftsprüfer (SPA) in Dänemark
Gemäß Gesetz Nr. 617 vom 12. Juni 2013 ist die Berufsbezeichnung "State Authorized Public Accountant (SPA)" ausschließlich für zugelassene Wirtschaftsprüfer reserviert. Die Entwicklung und Durchführung der Initial Professional Development (IPD) für SPAs in Dänemark erfolgt durch eine Zusammenarbeit zwischen der Dänischen Wirtschaftsbehörde (DBA), der Dänischen Finanzaufsicht (DFSA) und den Universitäten.
Dänische Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, die dänischen Arbeitsgesetze sowie Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Diese können auf der Website der Dänischen Arbeitsumweltbehörde (Arbejdstilsynet) eingesehen werden.
Gesetz über die Finanzberichterstattung
Es ist für jeden Unternehmer von entscheidender Bedeutung, sich mit dem Gesetz über die Finanzberichterstattung von 2001 (mit Änderungen von 2015) vertraut zu machen - unabhängig davon, ob er ein Unternehmen in Dänemark gründet oder nicht. Dieses Gesetz regelt die finanzielle Berichterstattung und enthält wesentliche Vorschriften zur Erstellung von Jahresabschlüssen, zur Einteilung von Unternehmen in Kategorien (A, B, C und D) sowie zur Wirtschaftsprüfung dänischer Unternehmen.
Anpassung an internationale Rechnungslegungsstandards
Das Gesetz über die Finanzberichterstattung von 2001 (Änderungen 2015) wurde grundlegend überarbeitet, um es an internationale Rechnungslegungsstandards anzupassen - insbesondere im Zuge der Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie. Diese Richtlinie soll die Finanzberichterstattung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten harmonisieren. Zusätzlich wurden strengere Offenlegungspflichten für nicht-finanzielle Informationen eingeführt, um Transparenz und Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen zu fördern.
Überwachung und Durchsetzung durch die dänische Wirtschaftsbehörde
Das Gesetz ermächtigt die Dänische Wirtschaftsbehörde (DBA) zur Überwachung und Durchsetzung der Anforderungen an die Finanzberichterstattung. Es legt Sanktionen für Verstöße fest und schafft ein Rahmenwerk für die Zusammenarbeit mit anderen Regulierungsbehörden, um die Integrität der Finanzberichterstattung in Dänemark zu gewährleisten.

Einhaltung von GAAP und IFRS
Das Gesetz hebt die Bedeutung der Einhaltung der Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) sowie der International Financial Reporting Standards (IFRS) bei der Erstellung von Jahresabschlüssen hervor. Dies unterstreicht das Engagement Dänemarks für hohe Buchhaltungsstandards und die globale Vergleichbarkeit von Finanzinformationen.
Einstufung von Unternehmen in Kategorien A, B, C und D
Das Gesetz definiert spezifische Kriterien zur Einstufung von Unternehmen in Kategorie A, B, C oder D. Jede Kategorie unterliegt unterschiedlichen Berichts- und Prüfungsanforderungen, die auf die Größe und Komplexität des Unternehmens zugeschnitten sind. Dieses gestufte Regulierungssystem ermöglicht eine effiziente und gezielte Aufsicht über Unternehmen unterschiedlicher Größenordnungen.
Förderung der digitalen Berichterstattung
Ein weiteres wichtiges Element des Gesetzes ist die Förderung der elektronischen Berichterstattung, um die Effizienz zu steigern und den administrativen Aufwand im Vergleich zur papierbasierten Berichterstattung zu reduzieren. Die Einführung digitaler Plattformen erleichtert die schnellere und zugänglichere Verbreitung finanzieller Informationen, was sowohl für Unternehmen als auch für deren Stakeholder von Vorteil ist.
Jahresabschlüsse
Gemäß dem Gesetz über die Finanzberichterstattung bildet die Erstellung von Jahresabschlüssen die Grundlage der Unternehmensbuchhaltung in Dänemark. Dieses Gesetz regelt auch die Einteilung dänischer Unternehmen in vier Klassen mit unterschiedlichen Berichts- und Prüfungsanforderungen.
Einteilung der Unternehmen in Klassen
Klasse A
- Private dänische Unternehmen (kleine und große) mit bis zu 10 Vollzeitbeschäftigten
- Gesamtvermögen: weniger als 7 Mio. DKK
- Jährlicher Nettoumsatz: weniger als 14 Mio. DKK
- Keine Buchführungspflicht, stattdessen Pflicht zur Erstellung von Steuerberichten
Klasse B
- Alle privaten und öffentlichen Kapitalgesellschaften, Kommanditgesellschaften, wirtschaftliche Stiftungen und andere Unternehmen mit bis zu 50 Vollzeitbeschäftigten
- Gesamtvermögen: weniger als 36 Mio. DKK
- Jährlicher Nettoumsatz: weniger als 72 Mio. DKK
- Pflicht zur Erstellung von Berichten, die Folgendes enthalten müssen:
- Managementbericht
- Jahresbilanz
- Kapitalflussrechnung
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
Klasse C
- Mittelständische und große Unternehmen, Kommanditgesellschaften, private und öffentliche Kapitalgesellschaften, wirtschaftliche Stiftungen und alle Unternehmen mit mehr als 50 Vollzeitbeschäftigten
- Gesamtvermögen: weniger als 143 Mio. DKK
- Jährlicher Nettoumsatz: mehr als 286 Mio. DKK
- Pflicht zur Erstellung von vollständigen Jahresabschlüssen
Klasse D
- Staatliche Aktiengesellschaften, die verpflichtet sind, Konzernabschlüsse nach den IFRS-Richtlinien zu erstellen
- Börsennotierte Unternehmen, die nur Einzelabschlüsse erstellen müssen
- Berichte müssen umfassen:
- Managementbericht
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Jahresbilanz
- Kapitalflussrechnung
- Eigenkapitalveränderungsrechnung
- Zusätzliche Informationen

Im Einklang mit den EU-Richtlinien, die im dänischen Finanzberichterstattungsgesetz von 2002 (geändert 2014) verankert wurden, sind börsennotierte Unternehmen in Dänemark verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Diese Vorschrift gilt auch für Einzelabschlüsse börsennotierter Unternehmen, die keine Konzernabschlüsse erstellen.
Unternehmen der Klasse B können wählen, ob sie die Überplan-Richtlinien des Dänischen Rechnungslegungsausschusses (DASC) von 2013 oder die IFRS-Standards anwenden möchten. Für Unternehmen der Klasse C sind bestimmte Vorgaben zu Bewertung, Offenlegung und Anerkennung verbindlich, während sie für Klasse B optional sind.
Wirtschaftsprüfung dänischer Unternehmen
Das Gesetz über die Finanzberichterstattung enthält auch Vorschriften zur Prüfung von Jahresabschlüssen. Es behandelt sowohl die interne Revision, die ein fester Bestandteil der Buchhaltungssysteme dänischer Unternehmen sein muss, als auch die externe Prüfung, die durch unabhängige Wirtschaftsprüfer erfolgt.
Für Unternehmen der Klassen A und B ist eine Wirtschaftsprüfung nicht zwingend vorgeschrieben und hängt vom Jahresumsatz ab.
Die Dänische Finanzaufsichtsbehörde (DFSA) besitzt als Regulierungsorgan des Finanzsektors die Befugnis, ergänzende Bildungsanforderungen für Wirtschaftsprüfer festzulegen. Gemäß Verordnung Nr. 1406 vom 11. Dezember 2013 über die kontinuierliche berufliche Weiterbildung (CPD) für staatlich zugelassene Wirtschaftsprüfer (SPAs) müssen Wirtschaftsprüfer, die gesetzliche Prüfungen für Finanzinstitute durchführen, innerhalb von drei Jahren mindestens 180 CPD-Stunden absolvieren. Zusätzlich sind 60 weitere Stunden mit Schwerpunkt auf prüfungs- und buchhaltungsspezifischen Dienstleistungen erforderlich.
Für Unternehmen der Klassen A und B ist die Wirtschaftsprüfung optional und hängt von der Erreichung bestimmter Umsatzgrenzen ab. Diese Unternehmen können den Prüfungsumfang selbst bestimmen und mit Wirtschaftsprüfern verhandeln, welche Bestätigungsleistungen (z. B. Buchhaltungsunterstützung, Jahresabschlussprüfungen oder andere Prüfungsleistungen) für ihr Geschäft am besten geeignet sind.
Seit 2010 entsprechen die dänischen Prüfungsstandards weitgehend den International Standards on Auditing (ISA), die vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegeben und von der Dänischen Finanzaufsichtsbehörde (FSR) ins Dänische übersetzt wurden. Die Umsetzung erfolgt in Dänemark mit denselben Gültigkeitsdaten wie international festgelegt.
Buchhaltung für Einzelunternehmen (Enkeltmandsvirksomhed)
Im Bereich der Buchhaltung für Einzelunternehmen (Enkeltmandsvirksomhed) hat die Einstufung in Klasse A erhebliche Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung und Besteuerung.
Da Einzelunternehmen der Klasse A angehören, sind sie von der Pflicht zur Erstellung eines vollständigen Jahresabschlusses befreit. Dies reduziert die regulatorischen Anforderungen erheblich. Stattdessen müssen Einzelunternehmer lediglich Steuerberichte an die dänische Steuerbehörde SKAT übermitteln.

Die Buchhaltungsprozesse für Einzelunternehmen sind bewusst einfach und transparent gestaltet. Das Steuersystem basiert auf einem einfachen Steuererklärungsmodell, bei dem das Einkommen nur einmal deklariert wird. Dies gilt sowohl für die Einkommenssteuer als auch für die Mehrwertsteuer (VAT), die fällig wird, sobald der Jahresumsatz 50.000 DKK übersteigt. Die Umsatzsteuerpflicht ist ein entscheidender Punkt für Unternehmen, da sie den Zeitpunkt bestimmt, zu dem sie zur Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer verpflichtet sind.
Einzelunternehmer müssen ihre Steuererklärungen in regelmäßigen Abständen, typischerweise alle drei oder sechs Monate, einreichen. Diese Frequenz stellt eine Balance zwischen steuerlicher Compliance und administrativem Aufwand dar.
Es ist wichtig zu betonen, dass das dänische Sozialsystem auch Einzelunternehmern soziale Leistungen gewährt, sofern sie ihren steuerlichen und beitragsrechtlichen Verpflichtungen nachkommen. Dies bedeutet, dass sie denselben Zugang zu Renten- und Gesundheitsleistungen haben wie angestellte Arbeitnehmer. Dieses System unterstützt unternehmerische Tätigkeiten, während es gleichzeitig soziale Sicherheit gewährleistet.
Buchhaltung für Unternehmen
Während die Buchhaltung für Einzelunternehmen relativ einfach ist, ist die Buchhaltung für dänische Unternehmen weitaus komplexer. Dies betrifft insbesondere Unternehmen der Klassen B, C und D, die verpflichtet sind, Jahresabschlüsse zu erstellen. Diese Abschlüsse müssen folgende Elemente enthalten:
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Beschreibung der Managementaktivitäten
- Kapitalflussrechnung
- Eigenkapitalveränderungsrechnung
- Bilanz
- Anhang mit zusätzlichen Informationen

Alle Unternehmen, deren Wertpapiere auf einem regulierten Markt in Dänemark gehandelt werden, müssen die International Financial Reporting Standards (IFRS) anwenden, wie sie von der Europäischen Union verabschiedet wurden.
Dänische Unternehmen unterliegen der Körperschaftsteuer (CIT) in Höhe von 22%. Wenn ein Unternehmen jährlich mehr als 50.000 DKK erwirtschaftet, muss es zusätzlich 25% Mehrwertsteuer (VAT) zahlen.
Unternehmen sind verpflichtet, detaillierte Berichte über ihre wirtschaftlichen Aktivitäten zu erstellen. Da diese Berichte je nach Art des Unternehmens sehr komplex sein können, empfiehlt es sich, diese Aufgabe an eine kompetente Buchhaltungsfirma auszulagern. Eine professionelle Buchhaltung gewährleistet die genaue Überwachung der Finanzen und minimiert Fehler.
Einsatz von Buchhaltungssoftware
In der heutigen Geschäftswelt ist Buchhaltungssoftware ein unverzichtbares Werkzeug für Unternehmen aller Größenordnungen. Online-Buchhaltungsprogramme vereinfachen und automatisieren die Buchhaltungsprozesse, reduzieren Fehler und ermöglichen datenbasierte Entscheidungen. Dadurch können Unternehmen ihre Ressourcen effizienter verwalten. Die Implementierung einer solchen Lösung in Ihrem Unternehmen kann erhebliche Vorteile bringen.
Dänischer Kontenrahmen
Der dänische Kontenrahmen ist eine strukturierte Liste von Konten, die zur transparenteren Buchführung innerhalb eines Unternehmens dient. Dieses Schema legt fest, in welcher Reihenfolge einzelne Konten im Hauptbuch geführt werden.
Gliederung der Kontenklassen für die Gewinn- und Verlustrechnung
- Nettoerlöse aus Warenverkäufen
- Konto 1100: Warenverkäufe
- Umsatzerlöse
- Konto 2100: Verkaufserlöse
- Externe Kosten
- Konto 3100: Werbekosten
- Konto 3200: Lokalkosten
- Konto 3300: Kassenfehlbeträge
- Konto 3400: Kosten für exportierte Fahrzeuge
- Konto 3900: Sonstige Kosten
- Verfahrenskosten
- Konto 4100: Löhne und Gehälter
- Konto 4200: Pensionszuschüsse
- Abschreibungen
- Konto 5100: Abschreibungen auf Transportmittel
- Konto 5200: Abschreibungen auf Betriebsausstattung
- Zinserträge
- Konto 6100: Zinserträge
- Zinsaufwendungen
- Konto 7100: Zinsaufwendungen
- Außerordentliche Posten
- Konto 8100: Außerordentliche Gewinne
- Konto 8200: Außerordentliche Verluste
- Steuern
- Konto 9000: Körperschaftsteuer
Gliederung der Kontenklassen für die Bilanz
- Anlagevermögen
- Konto 112: Sachanlagen
- Konto 11120: Fahrzeuge
- Konto 11121: Abschreibungen auf Fahrzeuge
- Konto 11130: Möbel
- Konto 11131: Abschreibungen auf Möbel
- Umlaufvermögen
- Konto 121: Vorräte
- Konto 12110: Lagerbestände
- Konto 122: Forderungen
- Konto 12210: Forderungen gegenüber Kunden
- Konto 12220: Rechnungsabgrenzungsposten
- Konto 123: Zahlungsmittel
- Konto 12310: Kasse
- Konto 12320: Bankkonto
- Konto 1230: Sparkonto
- Eigenkapital
- Konto 121: Stammkapital
- Konto 134: Rücklagenkapital
- Konto 135: Finanzergebnis
- Verbindlichkeiten
- Konto 141: Langfristige Verbindlichkeiten
- Konto 14110: Hypothekendarlehen
- Konto 142: Kurzfristige Verbindlichkeiten
- Konto 14210: Betriebsmittelkredit
- Konto 14220: Forderungen
- Konto 14230: Verpflichtungen für Rentenzuschläge
- Konto 14240: Arbeitsmarktbeiträge
- Konto 14250: Steuerverbindlichkeiten
- Konto 14290: Sonstige Verbindlichkeiten
Abschlussbuchungen
- Konto 21000: Gewinn- und Verlustrechnung
- Konto 22000: Bilanz
Diese Struktur des dänischen Kontenrahmens ermöglicht eine klare und übersichtliche Buchführung, erleichtert die Erstellung von Jahresabschlüssen und stellt die Einhaltung der dänischen Buchhaltungsstandards sicher.
Steuern in Dänemark
Dänemark verwendet ein progressives Steuersystem, bei dem der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt.
Die Steuer setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Arbeitsmarktbeitrag von 8%, der vor der Berechnung anderer Steuern vom Einkommen abgezogen wird,
- Grundsteuer (Einkommenssteuer),
- Spitzensteuer für hohe Einkommen,
- Kommunalsteuer, deren Höhe je nach Gemeinde variiert,
- Kirchensteuer, die nur für Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Dänemark gilt,
- Grundsteuer und Immobilienwertsteuer für Hausbesitzer.

Einkommenskategorien in Dänemark
Die dänische Steuerbehörde unterteilt das Einkommen in zwei Kategorien:
1. A-Einkommen
A-Einkommen umfasst Lohn, Gehalt, Arbeitslosenunterstützung, Renten, Honorare, Urlaubsgeld und staatliche Ausbildungsbeihilfen.
- A-Steuer (A-Skat) wird direkt von Arbeitgebern oder öffentlichen Einrichtungen einbehalten.
- Arbeitnehmer unterliegen zudem der Einkommenssteuer auf persönliche Einkünfte, die auch Unterhaltszahlungen und Kapitaleinkünfte (z. B. Zinsen oder Mieteinnahmen) umfasst.
2. B-Einkommen
B-Einkommen bezieht sich auf Honorare und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
- Steuern werden nicht automatisch abgezogen, sodass der Steuerpflichtige selbst für die Deklaration und Zahlung verantwortlich ist.
Abzugsfähige Ausgaben
Bei der Steuerberechnung werden persönliche und Kapitaleinkünfte sowie mögliche Abzüge berücksichtigt. Abzugsfähige Kosten umfassen:
- Gewerkschaftsbeiträge und Arbeitslosenversicherung,
- Fahrtkosten zur und von der Arbeitsstätte,
- Arbeitnehmerfreibetrag, der automatisch von der Nationalen Steuerbehörde berechnet wird.

Persönliches Einkommen umfasst Löhne, Gehälter, Renten, Stipendien, Unterhaltszahlungen und Sachleistungen (z. B. Firmenwagen, Dienstwohnung, Firmenhandy). Es gibt einen persönlichen Freibetrag, der vom Einkommen abgezogen werden kann. Beiträge zu betrieblichen Altersvorsorgeplänen werden bereits vom Arbeitgeber in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt.
Kapitaleinkünfte bestehen aus Erträgen und Aufwendungen. Besteuert werden u. a.:
- Zinsen auf Bankguthaben,
- Zinserträge aus Anleihen und Hypothekenanleihen,
- Mieteinnahmen,
- Einnahmen aus der Vermietung von Ferienhäusern oder Gästezimmern,
- Ausschüttungen aus Investmentfonds.
Abzugsfähige Kosten sind:
- Zinszahlungen auf Hypotheken, Bankkredite, Studienkredite und sonstige Schulden.
Jährlich wird eine Steuererklärung auf Basis der Daten des Arbeitgebers, der Banken und Kreditinstitute erstellt. Änderungen können zwischen 1. und 18. Februar über das TastSelv-System gemeldet werden.
Für internationale Steuerfragen (z. B. Umzug nach oder aus Dänemark, Auslandseinkommen) bietet die dänische Steuerbehörde SKAT weitere Informationen.
Vermögenswerte in einem dänischen Unternehmen
Die dänische Bilanzierung unterscheidet zwischen Schulden und Eigenkapital, geordnet nach Liquidität – von den am wenigsten liquiden (Sachanlagen) zu den am liquidesten (Bargeld).
1. Anlagevermögen (non-current assets)
- Immaterielle Vermögenswerte: Abgeschlossene Entwicklungsprojekte, Patente, Lizenzen, Markenrechte, Geschäfts- oder Firmenwerte.
- Sachanlagen: Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung.
- Finanzanlagen: Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen.
2. Umlaufvermögen (current assets)
- Vorräte: Rohstoffe, Halbfabrikate, Fertigwaren.
- Forderungen: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber Eigentümern oder Geschäftsführung.
- Investitionen: Aktien, Beteiligungen, sonstige Investitionen.
- Liquide Mittel: Kasse, Bankkonten, Sparkonten.
3. Eigenkapital (capitals)
- Eingezahltes Kapital, Rücklagen, Gewinn- oder Verlustvortrag.
4. Verbindlichkeiten (liabilities)
- Langfristige Verbindlichkeiten: Hypothekendarlehen, langfristige Anleihen.
- Kurzfristige Verbindlichkeiten: Betriebskredite, Steuerverpflichtungen, Gehaltsrückstellungen.
Dänemark - Import und Export
Dänemarks meist importierte Produkte sind:
- Autos und andere Kraftfahrzeuge,
- Maschinen,
- Telefone,
- Erdöl und Erdölprodukte.
Die wichtigsten Exportgüter sind:
- Medikamente,
- Chemikalien,
- Fleisch,
- Generatoren,
- Käse und Milchprodukte.
Wichtige Ein- und Ausfuhrbestimmungen
- Lebensmittel müssen eine dänischsprachige Zutatenliste tragen und die Vorschriften für Konservierungsstoffe erfüllen.
- Produkte mit Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken (z. B. Arzneimittel, Chemikalien) benötigen Warnhinweise auf der Verpackung.
- Chemikalien-Importeure müssen überprüfen, ob die Stoffe auf der EINECS-Liste stehen. Nicht gelistete Stoffe müssen beim dänischen Umweltministerium gemeldet und klassifiziert werden.

Diese Bestimmungen sind besonders relevant für Unternehmer, die Chemikalien oder gefährliche Stoffe in Dänemark einführen oder vertreiben möchten.
Die Auswirkungen des neuen dänischen Buchführungsgesetzes
Wie wirken sich die neu eingeführten Buchführungsvorschriften auf Ihr Unternehmen und dessen Betriebsabläufe aus? Falls Ihr Unternehmen bisher noch nicht auf digitalisierte Buchhaltung und Finanzverwaltung umgestellt hat, ist es an der Zeit, sich auf eine Umstrukturierung Ihrer Arbeitsabläufe vorzubereiten. Laut dem neuen dänischen Buchführungsgesetz müssen die meisten buchhalterischen Prozesse eines Unternehmens digitalisiert werden. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Geldstrafen von bis zu 1,5 Millionen DKK führen.
Dieser Artikel beleuchtet die Auswirkungen des neuen dänischen Buchführungsgesetzes auf dänische Unternehmen und beschreibt die notwendigen Arbeitsprozesse, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen - vorausgesetzt, das Gesetz wird in seiner aktuellen Entwurfsform verabschiedet. Darüber hinaus gehen wir auf Änderungen des dänischen Jahresabschlussgesetzes ein, die zusammen mit dem neuen Buchführungsgesetz Teil eines umfassenden Reformpakets für die dänische Wirtschaft sind. Diese Änderungen sollen für Geschäftsjahre gelten, die am 1. Januar 2023 oder später beginnen.
Hintergrund der neuen Regelungen
Die Einführung der neuen Vorschriften basiert auf einer umfassenden politischen Einigung im Jahr 2021 über ein Reformpaket für die dänische Wirtschaft. Die Hauptziele dieses Reformpakets sind:
1. Verstärkte Bekämpfung von Betrug
2. Erleichterung der Buchführungspflichten für Unternehmen
Im Wesentlichen umfasst das Reformpaket zwei wesentliche Initiativen, die für Unternehmen besonders relevant sind:
- Das neue dänische Buchführungsgesetz
- Änderungen des dänischen Jahresabschlussgesetzes, insbesondere in Bezug auf die Prüfungspflichten

Pflicht zur digitalen Buchführung ab dem 1. Januar 2023
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Unternehmen, die in die betroffene Umsatzklasse fallen, ihre Buchhaltungsunterlagen digital speichern. Viele Unternehmen haben bereits digitale Systeme für die Buchführung implementiert, was ihnen den Übergang erleichtert. Allerdings müssen sich viele der über 300.000 Unternehmen in Dänemark nun entweder auf eine Digitalisierung ihrer Prozesse vorbereiten oder sicherstellen, dass ihre bestehenden Systeme den neuen Anforderungen entsprechen.
Besonders für Unternehmen, die bisher noch keine digitale Buchhaltung nutzen, wird der Übergang mit erheblichen Anpassungen der Betriebsabläufe verbunden sein. Die wichtigsten Änderungen sind:
1. Pflicht zur digitalen Speicherung
- Alle Buchhaltungsunterlagen müssen digital gespeichert werden.
- Die Speicherung muss im Einklang mit den DSGVO-Vorschriften erfolgen.
- Unternehmen müssen eine Sicherungskopie der Unterlagen aufbewahren, deren Aktualisierungshäufigkeit von der Unternehmensgröße und der Anzahl der Transaktionen abhängt. Unternehmen mit vielen täglichen Transaktionen sind gesetzlich verpflichtet, täglich eine Sicherungskopie zu erstellen.
2. Erweiterte Definition von Buchhaltungsunterlagen
- Buchhaltungsunterlagen umfassen nun auch Dokumentationen von Angaben im Lagebericht des Jahresabschlusses.
3. Vereinfachte Anforderungen an die Buchführungsverfahren
- Vereinfachung der Vorschriften zur Dokumentation der Buchführungsverfahren.
4. Buchführungsprüfungen durch die dänische Gewerbebehörde
- Die dänische Gewerbebehörde (DBA) kann Buchführungsprüfungen durchführen, insbesondere bei Unternehmen, die noch keinen ersten Jahresabschluss eingereicht haben oder die auf eine freiwillige Prüfung verzichten.
5. Erhöhte Strafen
- Deutliche Erhöhung der Geldstrafen bei Nichteinhaltung der Vorschriften.
Pflicht zur digitalen Speicherung bestimmter Unterlagen
Ab dem 1. Januar 2023 müssen verschiedene Dokumente in digitaler Form gespeichert werden, darunter:
- Belege/Quittungen
- Transaktionsnachweise
- Beschreibung der Buchführungsverfahren
- Dokumentation der Prüfspur (Audit Trail)
- Dokumente für den Jahresabschluss
- Gesetzlich vorgeschriebene Rechnungslegungsunterlagen
- Prüfberichte von Wirtschaftsprüfern oder gleichwertige Berichte
Die Einhaltung dieser digitalen Archivierungspflicht dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern trägt auch zur Transparenz, Effizienz und besseren Kontrolle innerhalb der Unternehmen bei.
Höhere Strafen und verstärkte Kontrollen
Das neue dänische Buchführungsgesetz verschärft die Regelungen erheblich und sieht deutlich höhere Strafen für Verstöße vor. Die dänische Gewerbebehörde ist befugt, Buchhaltungsunterlagen anzufordern und Inspektionen durchzuführen. Falls ein Unternehmen nicht in der Lage ist, die ursprünglichen digitalen Buchführungsunterlagen oder eine Sicherungskopie bereitzustellen, können die Strafen auf bis zu 1,5 Millionen DKK ansteigen. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass sie alle Anforderungen vollständig erfüllen, um finanzielle Sanktionen zu vermeiden.
Änderungen des dänischen Jahresabschlussgesetzes
Als Teil des Reformpakets gibt es mehrere Änderungen, die sich besonders auf Unternehmen in risikobehafteten Branchen auswirken. Die wichtigsten Änderungen sind:
1. Prüfungspflicht für Hochrisikobranchen
- Unternehmen in 11 Hochrisikobranchen mit einem Jahresumsatz von mehr als 5 Millionen DKK über zwei aufeinanderfolgende Jahre unterliegen nun einer Prüfungspflicht.
- Zu diesen Branchen gehören u. a. Gastronomie, Catering, Nachtclubs, Webhosting und Autohandel.
2. Prüfungspflicht basierend auf der Bilanzsumme
- Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 50 Millionen DKK über zwei aufeinanderfolgende Jahre unterliegen ebenfalls einer Prüfungspflicht.
3. Einbindung der Geldwäschegesetzgebung
- Verstöße gegen Geldwäschevorschriften können dazu führen, dass Unternehmen nicht mehr auf eine Prüfung verzichten dürfen.
4. Angabe der Mitarbeiterzahl
- Die Anzahl der Mitarbeiter muss im Jahresabschluss angegeben werden, auch wenn keine Mitarbeiter beschäftigt sind.
5. Verlängerte Frist für die Einreichung des Jahresabschlusses
- Die Frist für Unternehmen der Klassen B und C wird von fünf auf sechs Monate verlängert.
6. Möglichkeit zur behördlichen Anordnung einer Prüfung
- Falls in der Buchführung erhebliche Fehler festgestellt werden, kann die Behörde eine externe Prüfung anordnen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen
Welche Behörden überwachen dänische Unternehmen?
- Die dänische Finanzaufsichtsbehörde (DFSA)
- Die dänische Gewerbebehörde (DBA)
Wie lange müssen Arbeitgeber Mitarbeiterunterlagen aufbewahren?
- Dänische Arbeitgeber müssen Mitarbeiterunterlagen fünf Jahre lang aufbewahren, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Was ist eine Selvangivelse?
- Eine Selvangivelse ist eine Steuererklärung, die die dänische Steuerbehörde (SKAT) an den Steuerpflichtigen sendet.
Was ist ein NemKonto?
- Ein NemKonto ist ein Bankkonto, auf das Steuererstattungen oder staatliche Zahlungen überwiesen werden.
Wo findet man Informationen für dänische Unternehmer?
- Die Webseite der dänischen Gewerbebehörde (www.erhvervsstyrelsen.dk) bietet umfassende Informationen zu Registrierung, Buchhaltung und Betrieb von Unternehmen in Dänemark.