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Auditanforderungen für ApS in Dänemark: Umsatzgrenzen und ihre Bedeutung

In Dänemark gibt es spezifische Anforderungen an die Prüfung (Audit) von Aktiengesellschaften (ApS - Anpartsselskab), die sich nach dem Umsatz, der Bilanzsumme und dem Beschäftigtenzahl eines Unternehmens richten. In diesem Artikel werden die verschiedenen Umsatzgrenzen erläutert, die für die Durchführung eines Audits maßgeblich sind. Außerdem werden die rechtlichen Regelungen, Ausnahmen und die Bedeutung der jährlichen Prüfung für die Geschäftstätigkeit von ApS beleuchtet.

Was ist ein Anpartsselskab (ApS)?

Ein Anpartsselskab (ApS) ist eine dänische Unternehmenstruktur, die vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt wird. Es handelt sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die im dänischen Recht geregelt ist. Die Eigentümer haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage, was das Risiko für Gesellschafter begrenzt. ApS sind bei Unternehmern aufgrund ihrer Flexibilität und der vergleichsweise geringen Gründungskosten beliebt.

Rechtliche Grundlagen für Audits von ApS

Die gesetzlichen Grundlagen für die Prüfung von ApS in Dänemark sind im dänischen Handelsgesetz (Erhvervsloven) festgelegt. Nach diesen Vorschriften sind ApS verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse zu prüfen, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Diese Schwellenwerte beziehen sich auf den Umsatz, die Bilanzsumme und die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im Jahr.

Umsatzgrenzen für die Pflichtprüfung

Die Umsatzgrenzen sind ein entscheidendes Kriterium, um zu bestimmen, ob ein Audit erforderlich ist. Für das Jahr 2023 gelten die folgenden Schwellenwerte:

- Umsatz: Wenn der Jahresumsatz eines ApS 8 Millionen DKK (dänische Kronen) übersteigt, ist eine Prüfung notwendig.

- Bilanzsumme: Erreicht die Bilanzsumme eines Unternehmens 4 Millionen DKK, muss ebenfalls ein Audit durchgeführt werden.

- Mitarbeiterzahl: Wenn das Unternehmen durchschnittlich 12 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt, ist eine Prüfung erforderlich.

Diese Schwellenwerte ermöglichen es kleineren Unternehmen, von der Auditanforderung befreit zu werden, wodurch administrative Kosten gesenkt werden können.

Ausnahmen von der Auditpflicht

Es gibt verschiedene Ausnahmen von der Prüfungspflicht. Kleinere Unternehmen, die die oben genannten Umsatz-, Bilanz- und Mitarbeitergrenzen nicht überschreiten, sind von der Prüfungspflicht befreit und müssen lediglich die Jahresabschlüsse im Unternehmen führen. Darüber hinaus können Gesellschafter mit weniger als 3 Beteiligten entscheiden, auf einen Audit zu verzichten, solange das Unternehmen die genannten Grenzwerte nicht erreicht.

Bedeutung der Prüfung für die Unternehmensführung

Eine jährliche Prüfung hat für ApS wichtige Vorteile. Sie erhöht die Transparenz und Glaubwürdigkeit gegenüber Geschäftspartnern, Investoren und Banken. Zudem verbessert eine externe Prüfung die interne Kontrolle und kann zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten oder Schwächen in der Buchhaltung führen. Letztendlich stärkt die Prüfung das Vertrauen in die Finanzberichterstattung eines Unternehmens.

Fazit

Die Auditanforderungen für dänische ApS sind klar definiert und hängen von Umsatz, Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl ab. Kleinere Unternehmen können von der Pflicht befreit werden, was zu einer Reduzierung der Betriebskosten führen kann. Dennoch bietet die Durchführung eines Audits zahlreiche Vorteile, die die langfristige Stabilität und das Wachstum des Unternehmens fördern können. Es ist daher ratsam, die spezifischen Anforderungen und Optionen für die eigene Unternehmenssituation sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Bei der Durchführung wichtiger Verwaltungsverfahren ist es aufgrund des Risikos von Fehlern und möglicher rechtlicher Konsequenzen ratsam, einen Experten zu konsultieren. Bei Bedarf laden wir Sie ein, Kontakt aufzunehmen.

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