Bei der Gründung eines Unternehmens in Dänemark ist die Auswahl der geeigneten Rechtsform eine entscheidende Entscheidung, wobei die private Aktiengesellschaft (ApS) eine der am häufigsten gewählten Optionen ist. Diese Struktur bietet eine Mischung aus Stabilität und Flexibilität und bietet verschiedene Vorteile für sowohl lokale als auch internationale Unternehmer. Dieser Artikel behandelt die grundlegenden Aspekte der Gründung und Verwaltung einer privaten Aktiengesellschaft in Dänemark, einschließlich des erforderlichen Kapitals, der Pflichten der Eigentümer und Vorstandsmitglieder sowie Fragen zu Steuern und Mitarbeitern. Wenn Sie in Dänemark ein Unternehmen gründen möchten, nutzen Sie Atrum Fachwissen, um Sie in jeder Phase der Gründung und des Betriebs Ihres ApS zu unterstützen.
ApS in Dänemark: Stabilität mit Flexibilität verbinden
Ein "anpartsselskab" oder ApS gehört zu den beliebtesten Formen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Dänemark. Dieser rechtliche Rahmen ist besonders attraktiv für Unternehmer, da er eine anfängliche Kapitalinvestition, sei es in Form von Bargeld oder Vermögenswerten, erfordert. Dies stellt sicher, dass das Unternehmen mit ausreichenden Mitteln startet und somit eine solide Grundlage für seine Aktivitäten schafft.
Ein bemerkenswertes Merkmal eines ApS ist die Struktur der beschränkten Haftung, die den Eigentümern umfangreichen finanziellen Schutz bietet. In diesem Arrangement sind die persönlichen Vermögenswerte der Eigentümer geschützt, und ihre Verantwortung für die Schulden des Unternehmens ist auf ihre anfänglichen Beiträge beschränkt. Dieses Maß an Sicherheit macht das ApS-Modell zu einer äußerst begehrten Option unter dänischen Unternehmensinhabern.
Durch die Kombination von finanziellem Schutz mit operativer Vielseitigkeit schafft das ApS-Modell ein Umfeld, das den geschäftlichen Erfolg begünstigt, während es persönliche finanzielle Risiken minimiert. Diese Struktur unterstützt nicht nur Unternehmer in ihren Vorhaben, sondern fördert auch die breitere Entwicklung der dänischen Wirtschaft, indem sie Innovation und Unternehmenswachstum vorantreibt.
Voraussetzungen für die Gründung einer ApS
Die Gründung einer GmbH (ApS) in Dänemark umfasst verschiedene Kriterien für die Gründer, abhängig davon, ob es sich um natürliche Personen oder juristische Personen handelt. Es ist wichtig zu beachten, dass Einzelunternehmen keine ApS gründen können, da sie nach dänischem Recht nicht als juristische Personen gelten.
Für natürliche Gründer sind die Bedingungen einfach: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, dürfen nicht unter gesetzlicher Vormundschaft stehen und dürfen nicht geschäftsunfähig sein. Darüber hinaus sollten sie nicht an einem Insolvenzverfahren oder der Restrukturierung eines anderen Unternehmens beteiligt sein.
Juristische Personen hingegen unterliegen umfassenderen Anforderungen. Um sich zu qualifizieren, muss die juristische Person rechtsfähig sein, was bedeutet, dass sie sich nicht im Prozess der Gründung eines anderen Unternehmens befinden darf. Sie sollte außerdem frei von laufenden Insolvenzverfahren, Restrukturierungen oder Zwangsliquidationen sein und muss in der Lage sein, Rechte zu erwerben, Verträge abzuschließen und Verpflichtungen einzugehen. Eine juristische Person, die sich freiwillig liquidiert, kann jedoch weiterhin ein neues Unternehmen gründen.
Auswahl der Branche für Ihre ApS
Die Auswahl des richtigen Branchencodes ist ein entscheidender Schritt bei der Gründung einer dänischen Aktiengesellschaft (ApS), da er die Geschäftstätigkeiten festlegt. Sorgfältige Überlegung ist notwendig, wenn es darum geht, den Branchencode für die Haupttätigkeit auszuwählen, die den größten Umsatz generiert.
Diese Wahl beeinflusst nicht nur das Unternehmen von Anfang an, sondern auch, während es sich entwickelt oder den Fokus ändert. Wenn eine secundäre Tätigkeit beginnt, mehr Einkommen zu generieren, sollte der Hauptbranchencode entsprechend angepasst werden.
Für Unternehmen, die in mehreren Sektoren tätig sind, ist es möglich, bis zu drei zusätzliche Branchencodes zu registrieren. Diese Option ist freiwillig, wird jedoch zwingend, wenn die sekundäre Tätigkeit mindestens 10 % des Gesamtumsatzes ausmacht und mindestens 300.000 Kronen jährlich einbringt. Unternehmen können zusätzliche Codes auch dann freiwillig registrieren, wenn sie diese Anforderungen nicht erfüllen.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Entscheidung Auswirkungen auf verschiedene rechtliche Verpflichtungen hat, einschließlich Steuer- und Mehrwertsteuerpflichten. Daher sollte der Branchencode aktualisiert werden, wenn sich der Hauptfokus des Unternehmens im Laufe der Zeit ändert.
Vorteile der Dänischen Privaten Gesellschaft mit Beschränkter Haftung
Die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) ist eine der bevorzugtesten Unternehmensformen in Dänemark, dank ihrer Flexibilität und der finanziellen Sicherheit, die durch die beschränkte Haftung geboten wird. Als eigenständige juristische Person operiert eine ApS unabhängig von ihren Eigentümern. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass die Gesellschafter nur für ihr eingezahltes Kapital haften, was einen robusten Schutz für persönliche Vermögenswerte bietet. Dieser Aspekt ist besonders für Unternehmer attraktiv, die ihr Geschäft ausweiten möchten, ohne ihre persönlichen Finanzen zu gefährden.
Dieses anpassungsfähige Modell eignet sich sowohl für Einzelunternehmer als auch für Investmentgruppen und schafft erfolgreich ein Gleichgewicht zwischen finanzieller Sicherheit und der Flexibilität, die notwendig ist, um sich verändernde Marktdynamiken zu bewältigen. Um eine ApS zu gründen, ist ein Anfangskapital von mindestens 20.000 DKK erforderlich, welches die Grundlage der Unternehmensfinanzen bildet. Darüber hinaus ist eine Registrierungsgebühr von 670 DKK notwendig, um administrative Anforderungen zu decken. Der Registrierungsprozess ist auf Effizienz ausgelegt, sodass Unternehmen schnell starten können. Um die betriebliche Transparenz aufrechtzuerhalten, muss eine ApS detaillierte Finanzunterlagen führen und jährliche Berichte elektronisch einreichen.
Das Eigentum an einer ApS kann von einer Person oder mehreren Parteien gehalten werden, einschließlich sowohl Einzelpersonen als auch juristischen Personen. Ein umfassendes Eigentumsregister verfolgt die Verteilung von Anteilen, finanziellen Belastungen und etwaigen Sicherheiten, die mit den Vermögenswerten des Unternehmens verbunden sind. Diese Transparenz hilft Regulierungsbehörden und Interessengruppen, die finanzielle Lage des Unternehmens zu beurteilen. Darüber hinaus schreibt das Gesellschaftsrecht vor, dass eine ApS einen Vorstand einrichtet, um die täglichen Geschäfte zu überwachen. Die Struktur des Vorstands kann entsprechend den Bedürfnissen des Unternehmens angepasst werden, und alle Eigentumsdetails, Vereinbarungen und Verbindlichkeiten müssen genau dokumentiert werden, um den rechtlichen Standards zu entsprechen. Diese umfassende Dokumentation verstärkt die finanzielle Zuverlässigkeit des Unternehmens und stärkt dessen Glaubwürdigkeit in den Augen von Gläubigern und Regulierungsbehörden.
Die richtige Bezeichnung für Ihr ApS wählen
Die Auswahl eines geeigneten Namens für Ihre neue ApS erfordert die Berücksichtigung mehrerer wichtiger Faktoren:
• Der Name sollte den Zweck und die Aktivitäten des Unternehmens klar darstellen, um Verwirrung bei Kunden und Geschäftspartnern zu vermeiden.
• Um Konflikte zu vermeiden, muss der Name einzigartig sein und sich nicht zu sehr von bestehenden registrierten Unternehmen im Zentralen Unternehmensregister (CVR) unterscheiden. Es ist wichtig, dass er nicht einem anderen Unternehmensnamen ähnlich sieht.
• Zudem sollte die rechtliche Struktur des Unternehmens im Namen enthalten sein, um deutlich zu machen, dass es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt. Dies hilft, die rechtliche Identität gegenüber potenziellen Partnern zu etablieren.
• Vorsicht ist auch geboten, um die Verwendung von Namen, Marken oder geistigem Eigentum, das anderen gehört, zu vermeiden. Wenn Ihr Unternehmen plant, mehrere Marken zu führen, sollten diese Namen im CVR (Zentrales Unternehmensregister) registriert und in die Satzung aufgenommen werden. Um Konsistenz zu gewährleisten, sollte der Hauptname in allen offiziellen Mitteilungen, Geschäftsdokumenten und Online-Plattformen verwendet werden. Beim Einrichten einer Website sollten Sie sicherstellen, dass der Sitz des Unternehmens und die CVR-Nummer zusammen mit dem Hauptunternehmenname zur eindeutigen Identifikation angegeben werden. Darüber hinaus kann es notwendig sein, den Namen zu aktualisieren, wenn sich die Haupttätigkeit des Unternehmens erheblich ändert.
Rechtliche Unabhängigkeit einer ApS
Das ApS (anpartsselskab) Modell in Dänemark bietet zahlreiche Vorteile sowohl für Unternehmer als auch für Investoren. Mit Merkmalen wie rechtlichem Schutz und Steuereffizienz bietet diese Struktur eine Mischung aus Flexibilität und Sicherheit, die sie zu einer attraktiven Wahl für Geschäftstätigkeiten macht.
1. Status als juristische Person:
Ein großer Vorteil einer ApS ist ihre Einstufung als separate juristische Person, was bedeutet, dass das Unternehmen:
• Vermögenswerte unabhängig besitzen kann,
• Verträge und Verpflichtungen eingehen kann,
• Transaktionen durchführen kann,
• Rechtliche Ansprüche nutzen kann, ohne dass dies persönliche Auswirkungen auf die Gesellschafter hat.
• Diese rechtliche Trennung erhöht die operationale Flexibilität, sodass das Unternehmen effektiver und unabhängiger agieren kann.
2. Schutz der Gesellschafter:
Ein weiterer bedeutender Vorteil der ApS-Struktur ist der Schutz, den sie den Gesellschaftern bietet. Die rechtliche Trennung stellt sicher, dass:
• Das persönliche Vermögen der Gesellschafter vor den finanziellen Verpflichtungen des Unternehmens geschützt ist,
• Ihre Haftung auf das investierte Kapital beschränkt ist.
• Dieser Schutz verringert persönliche finanzielle Risiken und macht die ApS sowohl für Unternehmer als auch für Investoren zu einer tragfähigen Option.
3. Steuereffizienz:
Eine ApS bringt auch erhebliche steuerliche Vorteile mit sich. Der Körperschaftsteuersatz ist in der Regel niedriger als der individuelle Einkommenssteuersatz, was bedeutet:
• Unternehmen können Ausgaben im Zusammenhang mit Käufen, Investitionen und anderen Aktivitäten minimieren,
• Der Betrieb als ApS ist oft wirtschaftlicher als als Einzelperson.
• Dieser steuerliche Vorteil ist besonders vorteilhaft bei größeren Transaktionen oder Unternehmen, die in mehreren Sektoren tätig sind.
4. Optimierte Steuerplanung:
Die ApS-Struktur unterstützt eine effiziente Steuerplanung und bietet Möglichkeiten zur Reduzierung der gesamten Steuerverpflichtungen. Unternehmen können beispielsweise:
• Buchhaltungsstrategien nutzen, die darauf abzielen, die Betriebskosten zu senken,
• Steuerstrategien implementieren, die die Gewinne steigern und die Steuerverpflichtungen verringern.
• Diese Flexibilität in der Steuerplanung hilft vielen Unternehmen, finanziell effizient und wettbewerbsfähig in einem dynamischen Markt zu bleiben.
Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Dänemark für internationale Unternehmer
Nicht-Bürger können in Dänemark eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) gründen, vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt. Ausländer haben beim Versuch, eigene Unternehmen in Dänemark zu gründen, nur minimale Hürden.
Um ein ApS zu registrieren, müssen die Antragsteller die erforderlichen Dokumente über Virk.dk, Dänemarks Online-Plattform zur Unternehmensregistrierung, einreichen. Dazu gehört eine Kopie ihres Reisepasses zur Identitätsüberprüfung sowie ein Nachweis über ihre Wohnadresse und eine Identifikationsnummer aus ihrem Heimatland. Wenn das Unternehmen von einer anderen Einheit betrieben wird, ist ein Registrierungszertifikat in dänischer oder englischer Sprache erforderlich.
Die Art der Geschäftstätigkeit ist entscheidend für die Feststellung der Berechtigung. Personen ohne dänische persönliche Nummer (CPR) können Einschränkungen bei der Gründung von Unternehmen wie einem ApS oder einem A/S begegnen, während diejenigen mit einer CPR-Nummer die Möglichkeit haben, als Einzelunternehmer tätig zu sein.
Darüber hinaus ist es unerlässlich, eine registrierte Geschäftsadresse in Dänemark zu besitzen, um die rechtliche Registrierung und den Betrieb sicherzustellen, unabhängig davon, ob der Unternehmer in Dänemark oder im Ausland ansässig ist.
Dänemark ist bekannt für sein unternehmerfreundliches Umfeld und bietet wertvolle Chancen für internationale Unternehmer. Es ist wichtig, die dänischen Gesetze und Vorschriften vollständig zu verstehen und bei Bedarf professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die Einhaltung vor der Gründung des Unternehmens sicherzustellen.
Gründung einer LLC in Dänemark
In Dänemark gibt es drei Hauptmethoden zur Registrierung eines Unternehmens, die jeweils unterschiedliche Geschwindigkeiten und Annehmlichkeiten bieten:
• Online-Registrierung: Dies ist die effizienteste und kostengünstigste Methode, die es ermöglicht, das Unternehmen innerhalb weniger Stunden zu gründen und betriebsbereit zu machen.
• Papierregistrierung: Ein traditionellerer Ansatz, der in der Regel länger dauert – etwa zwei bis drei Wochen.
• Kauf eines bereits registrierten Unternehmens: Diese fertigen Gesellschaften sind bereits registriert, haben jedoch keine Aktivitäten ausgeübt. Sie können innerhalb eines Tages aktiviert werden.
Der Prozess der Unternehmensgründung kann auch durch die Nutzung eines Klientenkontos eines Anwalts (klientkonto) für die Kapitaleinlage optimiert werden, um eine reibungslose Zahlungstransaktion zu gewährleisten. Sobald das Unternehmen gegründet ist, kann das Kapital für betriebliche Ausgaben wie Gehälter und Dividenden verwendet werden, darf jedoch nicht auf die persönlichen Konten der Gründer übertragen werden.
Die Gründung einer privaten Aktiengesellschaft (ApS) in Dänemark umfasst mehrere wichtige Schritte. Der erste Schritt besteht darin, die Gründungsdokumente und die Satzung zu erstellen, die von den Gründern unterschrieben werden müssen. Dieser Schritt kann elektronisch abgeschlossen werden, und nach der Unterzeichnung müssen die erforderlichen Dokumente eingereicht werden, um die Zahlung des Mindestanteilskapitals von 20.000 DKK zu ermöglichen.
Nachdem das Kapital gesichert ist, besteht der nächste Schritt darin, das Unternehmen über die digitale Plattform der dänischen Unternehmensbehörde (DBA), virk.dk, zu registrieren. Bei dieser Registrierung müssen das Gründungsdokument, die Satzung und der Nachweis über die Kapitaleinlage vorgelegt werden. Es ist wichtig, diesen Schritt innerhalb von 14 Tagen nach der Unterzeichnung der Gründungsdokumente abzuschließen, um eine ungültige Registrierung zu vermeiden. Eine Registrierungsgebühr von 670 DKK ist ebenfalls erforderlich.
Nach der Registrierung wird die dänische Unternehmensbehörde eine eindeutige Identifikationsnummer (CVR) vergeben, die das Unternehmen offiziell etabliert. An diesem Punkt müssen die Gründer ein Geschäftskonto eröffnen, auf dem das Stammkapital eingezahlt wird. Bei der Einrichtung dieses Kontos werden die CVR-Nummer, das Unternehmensregister und eine Identifikation von mindestens einem Eigentümer benötigt, und Banken könnten auch einen Geschäftsplan anfordern.
Für Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind, gelten zusätzliche Registrierungsschritte. Unternehmen, die Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren, müssen eine EORI-Nummer erwerben, die als einzigartige EU-weite Identifikationsnummer für Importeure dient. Unternehmen, die Waren in EU-Staaten exportieren, müssen eine Exportregistrierung abschließen, und Unternehmen, die am innergemeinschaftlichen Handel teilnehmen, müssen die Intrastat-Berichtspflichten gemäß den EU-Handelsvorschriften einhalten.
Kosten für die Gründung einer ApS
Die Kosten, die mit der Registrierung einer ApS in Dänemark verbunden sind, können je nach gewählter Methode variieren. Wenn Sie den Registrierungsprozess selbstständig online abwickeln, können Sie die Kosten senken. Die Beauftragung eines Anwalts oder Buchhalters führt jedoch zu zusätzlichen Gebühren, die in der Regel bei 1.500 DKK beginnen und je nach Komplexität des Gesellschaftervertrags steigen können, insbesondere wenn mehrere Beteiligte involviert sind. Wenn das Stammkapital nicht in bar bereitgestellt wird, können die Kosten für professionelle Dienstleistungen ebenfalls höher ausfallen.
Zu den wichtigsten Ausgaben für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) in Dänemark gehören eine Registrierungsgebühr von 670 DKK, die an die dänische Unternehmensbehörde zu zahlen ist, sowie eine obligatorische Mindestkapitalanlage von 20.000 DKK, die für die formelle Registrierung erforderlich ist.
Die Überprüfung des Stammkapitals ist ein entscheidender Schritt im Registrierungsprozess und erfordert oft professionelle Hilfe. Es ist auch ratsam, Mittel für unvorhergesehene Bedürfnisse während des Prozesses zurückzulegen, was möglicherweise spezialisierten Support erfordert.
Anforderungen an Kapitalanlagen
In einer ApS stellen Aktien Eigentum am Unternehmen dar und können nach Bedarf zugewiesen werden, typischerweise mit einem Nennwert von 1 DKK pro Aktie. Die Aktionäre haben Anspruch auf Dividenden, wenn das Unternehmen Gewinne erzielt, haben jedoch auch die Möglichkeit, diese Gewinne wieder zu investieren. Unabhängig von dem Wachstum des Unternehmens und den steigenden Gewinnen bleibt das Grundkapital jedoch fix. Beispielweise bleibt das anfängliche Grundkapital von 20.000 DKK unverändert, während der Wert jeder Aktie steigen kann, wenn die Vermögenswerte und Gewinne des Unternehmens wachsen.
Neben dem erforderlichen Mindestbeitrag von 20.000 DKK kann weiteres Kapital in das Unternehmen eingebracht werden. Eine Möglichkeit, dies zu tun, besteht darin, eine Kapitaleinlage zu schaffen, bei der das nominelle Grundkapital bei 20.000 DKK bleibt und alle zusätzlichen Investitionen in den freien Rücklagen des Unternehmens erfasst werden. Alternativ kann die Finanzierung durch persönliche Darlehen an das Unternehmen erfolgen, die in bestimmten Fällen steuerfrei sein können; jedoch sollte ein Schuldschein das Darlehen dokumentieren.
Allgemein haben alle Aktien in einer ApS gleiche Rechte, aber die Satzung kann verschiedene Aktienklassen vorsehen. Diese Klassifizierungen können den Aktionären unterschiedliche Rechte zuweisen, wie beispielsweise die Priorisierung von Dividenden für bestimmte Klassen. Die Satzung muss diese Unterschiede und die damit verbundenen Rechte ausdrücklich detaillieren.
Kategorien von Kapital in einer ApS
In Dänemark können Gesellschaften mit beschränkter Haftung verschiedene Klassen von Eigenkapitalanteilen schaffen, um die damit verbundenen Rechte zu modifizieren. Diese Klassen könnten Folgendes umfassen:
• Klasse A: Gewährt mehr Stimmrechte.
• Klasse B: Bietet weniger Rechte.
• Klasse C: Stellt in der Regel Anteile mit dem geringsten Wert dar.
Die Umsetzung dieser Klassen ermöglicht es Unternehmen, unterschiedliche Rechte zuzuweisen, wie zum Beispiel:
• Verschiedene Stimmrechte bei Hauptversammlungen.
• Vorrang beim Kauf von Anteilen.
• Vorrechte bei der Gewinnausschüttung.
Dieses System ermöglicht es Unternehmen, die Aktionärsrechte gemäß den Präferenzen ihrer Investoren und Interessengruppen anzupassen.
Jede Klasse und die entsprechenden Rechte müssen klar in den Satzungen des Unternehmens definiert sein. Wenn die Anteile zuvor nicht unterteilt waren, muss der Vorschlag zur Schaffung unterschiedlicher Klassen auf einer Hauptversammlung vorgebracht und durch Abstimmung genehmigt werden.
Ein Beispiel wäre ein Unternehmen, das passive Investoren anziehen möchte und niedrigere Klassenanteile, wie Klasse B, anbietet, die keine Stimmrechte gewähren. Dies stellt sicher, dass die Entscheidungsbefugnis bei aktiven Stakeholdern, wie dem Geschäftsführer, bleibt.
Bestätigung des Kapitals für Ihre ApS
Um zu bestätigen, dass das erforderliche Kapital ordnungsgemäß eingezahlt wurde und zum Zeitpunkt der Firmenregistrierung verfügbar ist, ist die Beschaffung der Kapitalbestätigung unerlässlich. Dies kann über eine Bank oder einen Anwalt erfolgen. In der Regel berechnen Banken eine Gebühr von bis zu 4.000 DKK zuzüglich MwSt. für diesen Service und bestätigen die Verfügbarkeit der Mittel durch Stempeln und Unterzeichnen der Zahlung.
Alternativ kann die Kapitalbestätigung auch über das Mandantenkonto eines Anwalts verwaltet werden, wobei die Mittel bis zur Gründung des Unternehmens auf einem separaten Konto gehalten werden. Zu diesem Zeitpunkt überweist der Anwalt das Kapital an das neu gegründete Unternehmen. Einige Anwaltskanzleien bieten möglicherweise die Kapitalbestätigung in ihren Dienstleistungen zur Unternehmensgründung an, was die Bankgebühren einsparen könnte.
Die Mindestkapitalanforderung zur Gründung einer ApS in Dänemark beträgt 20.000 DKK. Dieser Betrag kann entweder in bar oder als Sachleistungen, wie Fahrzeuge, Ausrüstungen oder Werkzeuge, eingebracht werden. Sachbeiträge müssen jedoch einen tatsächlichen wirtschaftlichen Wert haben, und Dienstleistungen sind nicht akzeptabel. Wenn der volle Barbetrag nicht verfügbar ist, können Sie die Kapitalanforderung auch durch die Einbringung von Vermögenswerten gleicher Wertigkeit erfüllen.
Die Kapitalbestätigung ist entscheidend, da sie die Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel verifiziert. Die Methode zur Erlangung dieser Bestätigung kann unterschiedlich sein, wobei für jede Option unterschiedliche Kosten anfallen. Es ist wichtig, alle verfügbaren Optionen zu bewerten und die auszuwählen, die am besten zu Ihrer Situation passt.
Finanzprogramme für angehende ApS-Gründer
Überlegen Sie, Ihre eigene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) in Dänemark zu gründen? Zwei vorteilhafte Optionen sind das Gründerkonto-Programm und das Unternehmerprogramm, die beide Steuervergünstigungen bieten und somit hervorragende Wahlmöglichkeiten für die zukünftige Unternehmensfinanzierung darstellen.
Hier ist eine Zusammenfassung beider Optionen:
• Gründerkonto-Programm: Am besten geeignet für Personen mit einem niedrigeren Steuersatz, bietet es einen Steuerabzug von etwa 27 %.
• Unternehmerprogramm: Eher geeignet für Personen im höchsten Steuersatz, bietet es einen deutlich größeren Steuerabzug von ca. 52 %.
Beide Programme können genutzt werden, um die Kosten im Zusammenhang mit der Gründung Ihrer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu decken. Die Zulassungsvoraussetzungen für diese Programme, wie etwa die Einstufung als "Gründer", sowie die spezifischen Regeln zur Amortisation können jedoch komplex sein. Es ist ratsam, einen kompetenten Steuerberater zu konsultieren, um Ihnen bei der Navigation durch diese Vorschriften zu helfen und die beste Option für Ihre Bedürfnisse zu bestimmen.
Letztendlich hängt Ihre Wahl zwischen den beiden Programmen von Ihren individuellen steuerlichen Umständen ab. Durch Beiträge zu diesen Konten haben Sie die Möglichkeit, für die Gründung Ihres Unternehmens zu sparen und gleichzeitig von erheblichen Steuervorteilen zu profitieren.
Dokument zur Gründung einer ApS
Um eine dänische Aktiengesellschaft (ApS) zu gründen, müssen die Gründer ein Gründungsdokument unterzeichnen, welches ein wichtiges Element für die Unternehmensregistrierung ist. Dieses Dokument kann sowohl zwingende als auch optionale Klauseln enthalten, basierend auf den Entscheidungen der Gründer.
Wesentliche Elemente des Gründungsdokuments sind:
• Startdatum: Das Datum, an dem das Unternehmen rechtlichen Status erlangt, wird angenommen als das Datum, an dem die Gründer unterschreiben, sofern nichts anderes angegeben ist.
• Gründer: Das Dokument sollte die vollständigen Namen, Adressen und Identifikationsnummern der Gründer auflisten, wobei vollständige Namen für natürliche Personen und Unternehmensdaten für juristische Personen angegeben werden sollten.
• Beginn der Rechnungslegung: Das Datum, das den Beginn des Geschäftsjahres des Unternehmens und die Erfassung seiner Buchhaltung kennzeichnet.
• Ausgabequote: Der Preis, zu dem neue Aktien ausgegeben werden, wenn das Unternehmen beschließt, sein Eigenkapital zu erhöhen.
• Fristen: Zeitlimits für die Zeichnung von Aktien und die Erfüllung von Zahlungspflichten.
Zusätzlich zu den erforderlichen Komponenten kann das Gründungsdokument auch optionale Bestimmungen enthalten, wie zum Beispiel:
• Verträge: Alle Vereinbarungen, die zu finanziellen Verbindlichkeiten für das Unternehmen führen können, einschließlich solcher, die die Gründer betreffen.
• Sachleistungen: Eine Darstellung aller nicht-monetären Beiträge, falls das Unternehmen nicht ausschließlich mit Bargeld finanziert wird, einschließlich von Immobilien oder Ausrüstungen.
• Sonderrechte oder -leistungen: Bestimmte Rechte, die bestimmten Parteien, wie den Gründern, gewährt werden.
• Prüfungsbefreiung: Eine Option für kleinere Unternehmen, die Prüfungsverpflichtung abzulehnen.
Die Gründer haben die Flexibilität zu entscheiden, welche optionalen Bestimmungen sie dem Gründungsdokument hinzufügen möchten.
Gesellschaftsvertrag
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) ist verpflichtet, einen Gesellschaftsvertrag zu haben, ein rechtliches Dokument, das detailliert beschreibt, wie das Unternehmen betrieben wird und das für alle Eigentümer gilt. Dieses Dokument ist ebenfalls öffentlich. Es legt die Richtlinien und die Struktur für die Geschäftsführung fest. Während ein Standardformat existiert, kann es angepasst werden, um die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens widerzuspiegeln, vorausgesetzt, die Bestimmungen bleiben relevant.
Wichtige Informationen, die im Gesellschaftsvertrag enthalten sein müssen, sind:
• Firmenname, einschließlich etwaiger alternativer Namen,
• Zweck der Unternehmensaktivitäten,
• Höhe des Stammkapitals (mindestens 20.000 DKK),
• Anzahl der Anteile oder deren Nennwert,
• Governance-Struktur, einschließlich Details über den Vorstand oder die Geschäftsführung,
• Verfahren zur Einberufung von Hauptversammlungen,
• Das Geschäftsjahr des Unternehmens.
Es ist auch wichtig zu überlegen, ob andere wichtige Angelegenheiten, wie die Vertretung des Unternehmens, in den Vertrag aufgenommen werden sollten.
Eigentumsstruktur einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS)
Transparenz hinsichtlich des Eigentums in einer ApS ist entscheidend, um Finanzverbrechen wie Steuerhinterziehung zu vermeiden. Um die Aufsicht zu erleichtern, müssen sowohl die juristischen als auch die wirtschaftlichen Eigentümer bei der Erhvervsstyrelsen (Dänische Behörde für Unternehmen) registriert werden, was es den Aufsichtsbehörden ermöglicht, die Einhaltung von Eigentums- und Betriebsregulierungen sicherzustellen.
Juristische Eigentümer sind Personen oder Unternehmen, die mindestens 5 % der Anteile oder Stimmrechte halten, während wirtschaftliche Eigentümer Personen sind, die mindestens 25 % der Anteile oder Stimmrechte besitzen und möglicherweise zusätzliche Befugnisse wie die Ernennung von Vorstandsmitgliedern oder das Vetorecht bei Entscheidungen haben. Es ist üblich, dass eine Person sowohl juristischer als auch wirtschaftlicher Eigentümer ist, insbesondere in Fällen der Alleineigentums.
Wenn ein Unternehmen weder juristische noch wirtschaftliche Eigentümer hat, ist es verpflichtet, dies offiziell zu melden, um die Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Eigentumsstruktur zu erhöhen.
Eine ordnungsgemäße Registrierung der Eigentumsdetails hilft Unternehmen, rechtliche Komplikationen zu vermeiden und fördert die wirksame Aufsicht über die Unternehmensführung.
E Eigentumsregister
Ein Eigentumsregister ist ein wichtiges Dokument, das die Aktionärsgeschichte eines Unternehmens nachverfolgt. Es muss regelmäßig aktualisiert werden, um Änderungen im Eigentum genau widerzuspiegeln. Das Register sollte wichtige Angaben enthalten, wie die Anzahl der von jedem Aktionär gehaltenen Anteile, wie sie diese erworben haben und etwaige damit verbundene Rechte wie Stimmrechte.
In der Regel liegt es in der Verantwortung der Geschäftsführung, dieses Register zu führen, es kann jedoch auch an Dritte, wie einen Buchhalter oder Anwalt, übertragen werden. Das Register muss nach Bedarf für die Einsichtnahme durch öffentliche Behörden verfügbar sein, und die Aktionäre sollten jederzeit Zugang dazu haben. Es kann in physischer oder digitaler Form, einschließlich Dokumenten wie Word-Dateien oder Online-Datenbanken, geführt werden.
Für Kapitalgesellschaften ist es erforderlich, Aktionäre, die 5 % oder mehr der Unternehmensanteile besitzen, im öffentlichen Eigentümerregister auf Virk.dk zu registrieren, um Transparenz bezüglich des Eigentums innerhalb des Unternehmens zu gewährleisten. Das Eigentumsregister muss Folgendes enthalten:
- Namen und Adressen aller Aktionäre oder Hypothekengläubiger, mit spezifischen Angaben für Unternehmen wie den Firmennamen, die CVR-Nummer und Adressen,
- Gesamtzahl der gehaltenen Anteile oder Hypothekenrechte,
- Erwerbs-, Verpfändungs- oder Verkaufsdaten der Anteile,
- Die Anzahl der Anteile zum Zeitpunkt des Erwerbs, der Verpfändung oder des Verkaufs.
Während dänische ApS-Gesellschaften nicht verpflichtet sind, eine Eigentumsvereinbarung zu haben, klärt dieser private Vertrag unter den Eigentümern ihre Rechte und Pflichten. Er hilft, Konflikte unter den Eigentümern zu mindern und bleibt vertraulich, unterliegt nicht der öffentlichen Offenlegung. Eigentümer können Einzelpersonen oder eigenständige juristische Personen wie Unternehmen sein.
Pflichten der Vorstandsmitglieder in einer ApS
Nach dem dänischen Unternehmensgesetz muss jede ApS über einen Vorstand verfügen, der typischerweise vom Unternehmensinhaber geleitet wird. Es ist mindestens ein Direktor erforderlich, aber es können auch weitere ernannt werden. Die Struktur und die wichtigsten Verantwortlichkeiten des Vorstands sind in der Satzung des Unternehmens festgelegt.
Für größere Unternehmen ist es ratsam, sowohl einen Vorstand als auch einen Aufsichtsrat zu haben. Der Vorstand kümmert sich um die täglichen Geschäfte und die obligatorischen Prüfungen, während der Aufsichtsrat sich auf die langfristige Strategie des Unternehmens konzentriert. Beide Gremien arbeiten zusammen, um die Ziele des Unternehmens zu erreichen.
Wenn beide Gremien eingerichtet sind, berichtet der Vorstand an den Aufsichtsrat. Existiert nur ein Vorstand, fungiert dieser als das höchste Leitungsorgan, das sowohl die operative als auch die strategische Führung überwacht.
Die Mitglieder des Vorstands überschneiden sich oft mit denjenigen, die im Aufsichtsrat ernannt sind. Falls erforderlich, kann der Vorstand später zu einem Aufsichtsrat übergehen.
Verwaltung von Aktienübertragungen in einer ApS
In Dänemark ist die Übertragung oder der Verkauf von Anteilen innerhalb einer privaten Aktiengesellschaft (ApS) im Allgemeinen minimal eingeschränkt. Änderungen des Aktienbesitzes werden typischerweise durch einen Aktienübertragungsvertrag durchgeführt, der Käufer, Verkäufer, Anzahl der Anteile und die Bedingungen der Transaktion detailliert und die Einhaltung der Steuergesetze sicherstellt.
Aktienübertragungen können bestimmte Bedingungen beinhalten, wie etwa Wettbewerbsverbote, Anpassungen im Vorstand, Verkäuferfinanzierung oder Eigentumsvereinbarungen, die die Interessen sowohl des Unternehmens als auch der Aktionäre schützen.
Unternehmen, die Wachstum anstreben, können das Kapital erhöhen, indem sie zusätzliche Mittel von bestehenden Aktionären anfordern oder neue Investoren gewinnen, was eine Zweidrittelmehrheit bei einer Hauptversammlung erforderlich macht. Die Beiträge können in bar oder in Form von Sachleistungen erfolgen.
Wenn die Satzung ein Vorkaufsrecht vorsieht, können Mitinhaber Anteile erwerben, bevor diese Dritten angeboten werden. Sie können jedoch entscheiden, dieses Recht nicht auszuüben und den Verkauf an Dritte zuzulassen. Bewertungsmethoden, wie Bewertungen durch unabhängige Prüfer oder Auktionen, gewährleisten Fairness.
Bei Anteilen, die an Außenstehende verkauft werden, ist der Preis in der Regel verhandelbar, jedoch können rechtliche Anforderungen eine Bewertung durch einen Prüfer für Familientransaktionen notwendig machen. Die Beachtung dieser Richtlinien ermöglicht es Aktionären und Mitinhabern in dänischen ApS-Unternehmen, Aktienübertragungen und Kapitalerhöhungen effizient in Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen zu verwalten.
Der Einfluss des dänischen Rechnungslegungsgesetzes auf ApS-Unternehmen
Alle ApS-Einheiten in Dänemark müssen sich an die im Rechnungslegungsgesetz festgelegten Vorschriften halten, die Buchführungstechniken und die Verwaltung von Finanzunterlagen regeln. Diese Vorschriften gelten für Unternehmen, die nicht von der Regierung oder lokalen Behörden kontrolliert werden. Nichteinhaltung kann zu Anforderungen nach zusätzlichen Dokumenten von den Behörden oder Bemerkungen in den jährlichen Finanzberichten führen.
Das Rechnungslegungsgesetz legt präzise Buchführungsstandards fest, um sicherzustellen, dass die Finanzunterlagen ordnungsgemäß geführt werden. Eine zeitnahe Erfassung von Transaktionen sowie die entsprechenden Unterlagen sind Pflicht. Bei Transaktionen in Fremdwährung muss der verwendete Wechselkurs entweder der Durchschnittskurs oder der Kurs am Transaktionsdatum sein. Das Gesetz verlangt außerdem jährliche Finanzberichte, wobei die Einzelheiten je nach Unternehmensklassifikation variieren.
Ab Januar 2024 schreibt eine neue Gesetzgebung vor, dass alle Unternehmen auf digitale Buchführungssysteme umstellen, die den gesetzlichen Standards entsprechen. Finanzdokumente müssen spezifische Informationen enthalten, einschließlich Daten, Beträge, Produkt-/Dienstleistungsbeschreibungen, Identifikationsnummern für Absender und Empfänger, Umsatzsteuerdetails und Zahlungsbedingungen, die alle digital gespeichert werden müssen.
Der Übergang zur digitalen Buchführung wird schrittweise erfolgen, basierend auf der Unternehmensklassifikation. Ab dem 1. Januar 2024 wird die dänische Unternehmensbehörde eine Liste akzeptabler Buchführungssysteme veröffentlichen. Bis zum 1. Juli 2024 müssen Unternehmen der Klassifikationen B, C und D die elektronische Buchführung implementiert haben, und bis 2026 sind auch Unternehmen der Klassifikation A mit einem jährlichen Nettoumsatz von über 300.000 DKK in zwei aufeinander folgenden Jahren verpflichtet, digitale Buchführungssysteme zu verwenden.
Einberufung einer Hauptversammlung für eine dänische ApS
Die Generalforsamling oder Hauptversammlung ist ein bedeutendes Ereignis für eine dänische ApS, bei dem die Eigentümer wichtige Entscheidungen über die zukünftige Ausrichtung des Unternehmens treffen. Diese Versammlungen müssen gesetzlich mindestens einmal im Jahr abgehalten werden.
Alle Gesellschafter haben das Recht, teilzunehmen, entweder persönlich oder durch einen Vertreter mit Vollmacht. Auch der Unternehmensprüfer darf an der Versammlung teilnehmen, ebenso wie externe Berater, es sei denn, dies ist durch die Satzung eingeschränkt.
Es gibt zwei Arten von Hauptversammlungen: ordentliche und außerordentliche.
- Ordentliche Versammlungen behandeln typischerweise:
- Genehmigung der Finanzberichte,
- Verteilung von Gewinnen oder Behandlung von Verlusten,
- Diskussionen über Änderungen der Finanzplanung,
- Andere in der Satzung festgelegte Themen.
- Außerordentliche Versammlungen werden für dringende Entscheidungen einberufen, wie zum Beispiel:
- Änderungen der Vorstandsmitglieder,
- Überarbeitungen der Satzung.
Eine ordnungsgemäße Organisation ist für Hauptversammlungen entscheidend. Die Versammlungen müssen so terminiert werden, dass eine rechtzeitige Einreichung des genehmigten Jahresberichts bei der dänischen Unternehmensbehörde erfolgen kann.
Die Protokolle müssen festgehalten werden und sollten Folgendes enthalten:
- Firmenname, Rechtsform und CVR-Nummer,
- Name des Vorsitzenden.
Ein Bericht der Geschäftsführung oder des Aufsichtsrats sollte die Genehmigung des Jahresberichts bestätigen. Die Protokolle sollten alle getroffenen Vereinbarungen dokumentieren, einschließlich:
- Datum der Versammlung,
- Unterschrift des Vorsitzenden.
Diese Protokolle werden anschließend der dänischen Geschäftsanwaltschaft zur Bestätigung der Genehmigung des Jahresberichts zur Verfügung gestellt.
Eröffnung eines Bankkontos für eine dänische GmbH (ApS)
Jede dänische ApS ist verpflichtet, ein Geschäftskonto, bekannt als Erhvervskonto, zu führen, das entscheidend ist, um zwischen den Finanzen des Unternehmens und den persönlichen Finanzen der Eigentümer zu unterscheiden. Dieses Konto ist mit der Steueridentifikationsnummer des Unternehmens (CVR) verbunden und funktioniert ähnlich wie ein persönliches Geschäftskonto, das an die persönliche Nummer einer Einzelperson gekoppelt ist. Außerdem wird ein NemKonto-Geschäftskonto für Transparenz und effektives Finanzmanagement benötigt.
Der erste Schritt zur Eröffnung eines ApS-Kontos besteht darin, eine Bank auszuwählen. Die Optionen können die Bank umfassen, bei der bereits ein persönliches Konto geführt wird, oder andere Banken, da die Gebühren und Dienstleistungen je nach Bank unterschiedlich sein können.
Um ein Geschäftskonto zu eröffnen, werden spezifische Dokumente benötigt, einschließlich eines Nachweises über die Legitimität des Unternehmens und persönlicher Identifikationsinformationen. Die Vorbereitung dieser Dokumente im Voraus kann mögliche Probleme beim Kontoaufbau minimieren.
Jahresabschlussbericht für ApS-Unternehmen
Jede Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) in Dänemark muss einen Jahresabschlussbericht zusammen mit den unterstützenden Dokumenten einreichen. Die Geschäftsführung des Unternehmens ist verantwortlich für die Erstellung und Einreichung dieses Berichts.
Die Frist für die Einreichung des Jahresberichts, der die Finanzberichte umfasst, beträgt sechs Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens. Für Unternehmen, die das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) verwenden, ist der Bericht bis zum 30. Juni fällig und sollte über Virk.dk im Abschnitt "Regnskab-basis" eingereicht werden.
Das Gesetz über die Finanzberichterstattung regelt die Finanzberichterstattung in Dänemark und kategorisiert Unternehmen anhand bestimmter Kriterien, die wiederum die Berichterstattungsanforderungen festlegen. Typischerweise fallen ApS-Unternehmen unter Klasse B, was die Einbeziehung der folgenden Dokumente im Bericht erfordert:
- Ein Lagebericht (wenn es mehr als ein Vorstandsmitglied gibt)
- Eine Bilanz
- Eine Gewinn- und Verlustrechnung
- Ein Gutachten des Vorstands
- Rechnungslegungsgrundsätze
Klasse B wird weiter in zwei Unterkategorien unterteilt:
- Berichtsklasse B
- Berichtsklasse B für Kleinstunternehmen
Obwohl beide Kategorien ähnliche Standards folgen, sind Kleinstunternehmen nicht verpflichtet, Rechnungslegungsgrundsätze einzubeziehen.
Um als Kleinstunternehmen zu gelten, muss ein ApS die folgenden Bedingungen für die letzten beiden Geschäftsjahre erfüllen:
- Eine Bilanzsumme von höchstens 2,7 Millionen DKK
- Ein Nettoumsatz von nicht mehr als 5,4 Millionen DKK
- Höchstens 10 Vollzeitmitarbeiter im letzten Geschäftsjahr.
Buchhaltung für eine ApS
Spezifische Vorschriften regeln die Buchhaltungspraktiken für dänische ApS-Unternehmen, um eine genaue Finanzberichterstattung sicherzustellen. Diese Regeln schreiben die zeitgerechte und systematische Erfassung jeder Transaktion vor. Ein ordnungsgemäßes Finanzmanagement erfordert, dass Transaktionen so schnell wie möglich dokumentiert werden, um ihre chronologische Reihenfolge zu wahren. Dieser Ansatz minimiert das Risiko von verloren gegangenen oder vergessenen Unterlagen und falsch abgelegten Quittungen.
Jede Transaktion muss durch unterstützende Dokumente, wie Quittungen, Rechnungen oder Rechnungsbelege, belegt werden. Sowohl physische als auch digitale Formate dieser Dokumente sind gültig. Alle Buchhaltungsunterlagen müssen sicher aufbewahrt und mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden, und sie müssen auf Anfrage der öffentlichen Behörden zur Prüfung bereitgestellt werden.
Mit der Erfassung jeder Transaktion muss eine eindeutige, fortlaufende Nummer vergeben werden. Die Dokumentation sollte wesentliche Details wie die Rechnungsnummer, das Datum, den Mehrwertsteuersatz und die Mehrwertsteuernummer (sofern relevant), die Verkäuferidentifikation sowie die Steueridentifikationsnummer (TIN) enthalten. Diese Dokumente sollten den erforderlichen Buchhaltungsrichtlinien entsprechen.
Unternehmen in Dänemark entscheiden sich häufig dafür, ihre Buchhaltung selbst über Online-Plattformen wie Billy, Dinero, Uniconta, e-conomic oder Dynaccount zu verwalten, oder sie beauftragen professionelle Buchhalter oder Prüfer mit der Bearbeitung der routinemäßigen Buchhaltungsaufgaben, einschließlich der Nachverfolgung von Einkommen, Ausgaben, Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.
Um die Einhaltung und Genauigkeit zu gewährleisten, wird empfohlen, im Laufe des Jahres regelmäßige Abstimmbewertungen durchzuführen. Anstatt bis zum Jahresende zu warten, beschleunigt diese Methode die Vorbereitung des Jahresberichts und verbessert die Genauigkeit, wodurch die Notwendigkeit einer umfassenden Überprüfung der gesamten Finanzunterlagen des Jahres entfällt.
Berichterstattung und Prüfung im Finanzmanagement
Dänische Gesellschaften mit beschränkter Haftung (bekannt als ApS) sind verpflichtet, jährliche Finanzberichte einzureichen, um ihren finanziellen Status genau widerzuspiegeln. Die meisten dieser Unternehmen müssen zudem eine unabhängige Prüfung durchführen lassen, um sicherzustellen, dass die Berichte wahrheitsgemäß sind; Prüfer überprüfen das ausgewiesene Einkommen, die Ausgaben, Verbindlichkeiten und Vermögenswerte.
Kleine Unternehmen, die als Typ B klassifiziert sind, können von dieser Prüfungspflicht befreit werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen: ihre Bilanzsumme muss unter 4 Millionen DKK liegen, ihr Nettoumsatz unter 8 Millionen DKK, und sie dürfen weniger als 12 Vollzeitbeschäftigte haben.
Obwohl Prüfungen nicht verpflichtend sind, haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Finanzberichte freiwillig von einem Wirtschaftsprüfer überprüfen zu lassen. Wenn die Eigentümer sich entscheiden, dies zu tun, müssen sie dies in einer außerordentlichen Hauptversammlung beschließen, deren Protokoll beim Handelsamt eingereicht wird.
Um Transparenz zu fördern, entscheiden sich viele dänische GmbHs für eine Prüfung, die ein genaues Bild ihrer finanziellen Gesundheit liefert und Investoren sowie anderen Interessengruppen durch eine unabhängige Überprüfung zugutekommt.
E-Dienste für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ApS)
Es gibt mehrere wichtige Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Dänemark und zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs.
Der erste Schritt besteht darin, einen NemID zu beantragen, eine digitale Signatur, die für den Zugriff auf Regierungswebsites, Online-Banking und verschiedene digitale Dienstleistungen zur Identitätsüberprüfung erforderlich ist. Der NemID kann über medarbejdersignatur.dk beantragt werden, die auf Dänisch ist.
Nachdem Sie Ihren NemID erhalten haben, ist es notwendig, eine e-Box zu erstellen, ein digitales Postfach für den Empfang offizieller Mitteilungen von Behörden. Dies dient als Online-Posteingang, auf den Sie nach dem Einloggen mit Ihrem NemID zugreifen können. Einige private Unternehmen nutzen ebenfalls e-Boxen für den Schriftverkehr.
Der nächste Schritt besteht darin, Ihrem Unternehmen ein NemKonto zuzuweisen, ein besonderes Bankkonto zur Entgegennahme von Zahlungen von öffentlichen Behörden, wie Steuererstattungen und Subventionen. Nachdem Ihr Unternehmen seine CVR-Nummer erhalten hat, sollten Sie Ihre Bank kontaktieren, um ein NemKonto einzurichten, das ein bestehendes oder ein neues Konto sein kann. Steuererstattungen können nicht ohne ein NemKonto bearbeitet werden. Um zu überprüfen, ob Ihr Konto qualifiziert, besuchen Sie nemkonto.dk oder konsultieren Sie Ihre Bank. Wenn Sie kein dänisches Bankkonto haben, können Sie den Antrag stellen, ein ausländisches Konto zu verwenden, indem Sie ein bestimmtes Formular ausfüllen.
Zuletzt müssen Sie das erforderliche Mindestkapital in Höhe von 20.000 DKK auf ein Treuhandkonto eines Anwalts während des Registrierungsprozesses einzahlen. Sobald das Bankkonto Ihres Unternehmens eingerichtet ist, können Sie den Anwalt anweisen, das Kapital auf dieses Konto zu überweisen. Alternativen wie Revolut können in Betracht gezogen werden, wenn Sie Schwierigkeiten haben, ein traditionelles Bankkonto zu eröffnen.
Die Befolgung dieser Schritte gewährleistet, dass Ihr Unternehmen vollständig im dänischen System registriert ist, was eine effektive Finanzverwaltung und den Empfang von Zahlungen der Regierung ermöglicht.
Überblick über die Besteuerung dänischer Privatgesellschaften (ApS)
Der Körperschaftsteuersatz in Dänemark beträgt 22 %, was im Vergleich zu vielen Ländern in der EU und weltweit relativ niedrig ist und es für Unternehmen attraktiv macht, ihre Steuerverpflichtungen zu minimieren. Dieser Satz gilt für steuerpflichtige Gewinne, die berechnet werden, indem von den Gesamteinnahmen zulässige Geschäftsausgaben wie Betriebskosten, Gehälter und Abschreibungen abgezogen werden.
Die fällige Steuer kann jedoch je nach Änderungen des steuerpflichtigen Einkommens variieren. Unternehmen, die in einem Jahr Verluste erleiden, können diese Verluste in zukünftige Gewinne vortragen. Ebenso können Investitionen oder Vermögensabschreibungen, die die steuerliche Basis verringern, in einem bestimmten Jahr zu minimalen oder keinen Körperschaftsteuerverpflichtungen führen. Diese Fähigkeit, Steuerverpflichtungen in Abhängigkeit von den Schwankungen des steuerpflichtigen Einkommens zu steuern, bietet erhebliche Flexibilität.
Im Gegensatz dazu unterliegen kleine Privatunternehmen oft anderen Steuerregelungen, die von Ausnahmen oder reduzierten Steuersätzen profitieren, die darauf abzielen, ihr Wachstum und ihre Nachhaltigkeit zu fördern. Viele könnten je nach finanzieller Größe, Struktur und Situation sogar vollständig von der Körperschaftsteuer befreit sein.
Verständnis der Mehrwertsteuerpflichten für eine ApS in Dänemark
Dänische Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ApS) müssen sich ihrer Mehrwertsteuerpflichten bewusst sein, um Fehler zu vermeiden, insbesondere diejenigen, die im internationalen Handel tätig sind oder für spezifische Mehrwertsteuerausnahmen und -abzüge in Frage kommen, für die professionelle Beratung empfohlen wird.
Sobald der Umsatz einer ApS innerhalb eines Jahres 50.000 DKR überschreitet, muss sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren und die erforderlichen Unterlagen bei den Steuerbehörden einreichen. Nach der Registrierung ist das Unternehmen verantwortlich dafür, die Mehrwertsteuer von den Kunden einzuziehen, sie an das Finanzamt abzuführen und regelmäßig Zahlungen zu leisten.
Für Unternehmen, die medizinische oder Bildungsdienstleistungen erbringen, können Mehrwertsteuerausnahmen gelten. Darüber hinaus können Unternehmen Mehrwertsteuervorteile für Einkäufe im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Tätigkeiten geltend machen, wie Materialien und Dienstleistungen, die dazu beitragen, die Gesamtschulden gegenüber der Steuer zu reduzieren.
Laut Steuerrecht muss eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) regelmäßig Mehrwertsteuerrechnungen ausstellen. Diese Rechnungen sollten die Mehrwertsteuernummer, die Kundendaten (einschließlich ihrer Mehrwertsteuernummer, sofern zutreffend), eine Beschreibung der Transaktion sowie Details wie Datum, Rechnungsnummer, Menge, Stückpreis, Gesamtbetrag und berechnete Mehrwertsteuer enthalten.
In Dänemark beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz 25 %, obwohl einige Produkte und Dienstleistungen von reduzierten Sätzen profitieren. So unterliegen Lebensmittel, medizinische Dienstleistungen, Medikamente und Hotelunterkünfte einem Steuersatz von 12 %, während Bücher, Zeitungen und Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen mit einem Steuersatz von 0 % besteuert werden. Der spezifische angewandte Satz hängt von den Aktivitäten des Unternehmens ab.
Unternehmensteuer und Dividendenbesteuerung
1. Die Unternehmenssteuerpflichten für dänische Gesellschaften mit beschränkter Haftung unterliegen im Jahr 2021 einem Körperschaftsteuersatz von 22 %, der auf das zu versteuernde Einkommen angewendet wird – berechnet durch Abzug von Ausgaben von den Einnahmen. Dieses Ergebnis vor Steuern wird in Buchhaltungsunterlagen, wie beispielsweise in Gewinn- und Verlustrechnungen in Softwareprogrammen wie e-conomic, ausgewiesen. Anpassungen, die von Buchhaltern oder Wirtschaftsprüfern aufgrund von Faktoren wie Abschreibungen vorgenommen werden, können dazu führen, dass das zu versteuernde Einkommen leicht vom Ergebnis vor Steuern abweicht, was in der jährlichen Steuererklärung, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres eingereicht wird, berichtigt werden muss.
2. Körperschaftsteuerzahlungen erfolgen halbjährlich am 20. März und 20. November basierend auf geschätzten Gewinnen, die als „ordentliche Körperschaftsteuerzahlungen“ gelten. Eine optionale dritte Zahlung am 1. Februar, nach Ablauf des Geschäftsjahres, ermöglicht es den Unternehmen, ihre Steuerverpflichtungen basierend auf den endgültigen finanziellen Ergebnissen des Vorjahres anzupassen und kann helfen, Zinsen auf verspätete Zahlungen zu reduzieren.
3. Die erste Steuerkorrespondenz wird in der Regel DKK 0 angeben, die bei der Gründung einer GmbH geschuldet sind, da das Finanzamt nicht über ausreichende Informationen für genaue Berechnungen verfügt.
4. Dividenden sind für dänische Unternehmen auch in profitablen Zeiten nicht obligatorisch. Sie werden typischerweise ausgezahlt, wenn Überschussmittel vorhanden sind. Für Eigentümer, die auch Geschäftsführer sind, können Dividenden steuerliche Vorteile bieten. Entscheidungen über die Ausschüttung von Dividenden erfolgen auf Hauptversammlungen, wo die Beträge genehmigt werden müssen.
- Es gibt zwei Arten von Versammlungen:
- Ordentliche Versammlungen: Einmal jährlich abgehalten, um den Finanzbericht und die Dividendenverteilung zu genehmigen.
- Außerordentliche Versammlungen: Einberufen für dringende Entscheidungen, wie die Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds oder Wirtschaftsprüfers oder die Genehmigung von Dividendenzahlungen.
5. Die Dividendenbesteuerung umfasst eine Quellensteuer auf an einzelne Aktionäre gezahlte Dividenden. Für das Jahr 2021 unterliegen Dividenden bis zu DKK 56.500 einer Steuer von 27 %, während Beträge, die diesen Betrag überschreiten, mit 42 % besteuert werden. Verheiratete Personen unterliegen dem höheren Steuersatz, wenn die Dividenden DKK 113.000 übersteigen. Das Unternehmen zieht die Steuer ein und überweist sie an die dänische Steuerbehörde, SKAT Erhverv.
- Nicht ansässige Aktionäre zahlen typischerweise eine Steuer von 15 %, abhängig von etwaigen Doppelbesteuerungsabkommen mit ihren Ländern. Das Unternehmen zieht in der Regel diese 15 % ein, bevor es die Dividenden verteilt.
6. Unternehmen können steuerliche Verluste vortragen, um das zukünftige zu versteuernde Einkommen zu senken. Ein Verlust von DKK 100.000 im Jahr 2020 kann beispielsweise einen Gewinn von DKK 100.000 im Jahr 2021 ausgleichen, was zu keiner Körperschaftsteuerpflicht für beide Jahre führt.
7. Unternehmen müssen innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres Jahresberichte beim dänischen Unternehmensamt (VIRK) einreichen und Steuererklärungen bei SKAT Erhverv innerhalb von sechs Monaten abgeben. Körperschaftsteuerzahlungen sind jährlich am 20. März und 20. November fällig, wobei eine optionale freiwillige Zahlung am 1. Februar des folgenden Jahres möglich ist.
8. Unternehmen in Dänemark können ihren Geschäftsjahresabschluss selbst wählen. Obwohl der 31. Dezember gängig ist, können alternative Daten wie der 30. Juni oder der 31. Januar die Steuerberichterstattung komplizieren. Wenn ein Unternehmen ein 18-monatiges Geschäftsjahr hat, sind Teilzahlungen sowohl im ersten als auch im zweiten Jahr fällig, wobei die Zahlungen nach 18 Monaten enden.
Eigentümervergütung in einer ApS
In einer dänischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) kann der Eigentümer entweder ein Gehalt oder Dividenden wählen. Es ist wichtig zu beachten, dass Gelder nicht direkt vom Unternehmenskonto auf das persönliche Konto des Eigentümers transferiert werden können, da das Unternehmen und der Eigentümer separate finanzielle Identitäten wahren müssen, aufgrund ihrer unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Um ein Gehalt zu erhalten, muss der Eigentümer:
• Das Unternehmen als Arbeitgeber auf Virk.dk registrieren.
• Einen Arbeitsvertrag erstellen.
• Einen monatlichen Lohnbericht vorbereiten.
• Die Gehaltsinformationen zur Besteuerung an die Skattestyrelsen übermitteln.
Das Gehalt muss im Vergleich zu ähnlichen Positionen angemessen sein; andernfalls könnte ein Überschuss von den Steuerbehörden als Dividende eingestuft werden, was zu unterschiedlichen Steuersätzen führen würde. Wenn ein Eigentümer sich entscheidet, in einem Monat kein Gehalt zu beziehen, muss er eine "Nullmeldung" an die Skattestyrelsen einreichen, um Strafen zu vermeiden.
Alternativ kann der Eigentümer wählen, Dividenden zu beziehen, die unter den Aktionären und Investoren verteilt werden. Eine ordnungsgemäße Dokumentation in Bezug auf Dividenden ist wichtig.
Unabhängig davon, ob ein Gehalt oder Dividenden gewählt werden, muss das Unternehmen:
• Die Zahlungen an die Skattestyrelsen über Plattformen wie LetLøn auf skat.dk melden.
• Sicherstellen, dass die Steuern bezahlt werden.
Vermögensbewertung für ein ApS
Bei der Gründung einer privaten Limited Company (dänische LLC) oder ApS mit Sacheinlagen ist die Bereitstellung eines Vermögensbewertungsberichts von wesentlicher Bedeutung. Dieser Bericht wird typischerweise von einem unabhängigen Buchhalter erstellt und bewertet den Wert der eingebrachten Vermögenswerte genau. Es ist wichtig zu erkennen, dass informelle Bewertungen von Lieferanten oder Händlern die offizielle Bewertung, die von den Behörden gefordert wird, nicht ersetzen können. Obwohl diese Schätzungen dem Buchhalter helfen können, die endgültige Bewertung zu bilden, sind sie allein nicht ausreichend.
Diese Vermögensbewertung muss zusammen mit der Gründungsdokumentation bei der Registrierung des Unternehmens eingereicht werden. Die Bewertung sollte den tatsächlichen Marktwert der Vermögenswerte widerspiegeln und Transparenz sowie die Einhaltung dänischer Vorschriften fördern. Darüber hinaus tragen Sie, wenn Sie nicht-monetäre Vermögenswerte in das ApS einbringen, die persönliche Verantwortung für diese Vermögenswerte. Das bedeutet, dass Sie im Falle von Streitigkeiten über deren Wert oder Problemen, die später auftreten, persönlich haftbar gemacht werden können.
Die Gründung eines ApS mit Sacheinlagen kann kompliziert sein und erfordert nicht nur genaue Vermögensbewertungen, sondern auch ein Verständnis der damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen. Daher ist die Zusammenarbeit mit Fachleuten, die Erfahrung in der Vermögensbewertung haben und mit dem dänischen Unternehmensrecht vertraut sind, entscheidend, um die ordnungsgemäße Gründung Ihres ApS sicherzustellen und potenzielle Haftungen im Zusammenhang mit nicht monetären Vermögensbeiträgen zu minimieren.
Regelungen zur Altersversorgung für Mitarbeiter in einer dänischen GmbH
Obwohl es nicht verpflichtend ist, eine Altersversorgung in einer dänischen GmbH (Private Limited Company) anzubieten, tun dies viele Unternehmen, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und Mitarbeiter zu halten. Die Einbeziehung solcher Programme in die Sozialleistungen hilft, die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt aufrechtzuerhalten.
Wichtige Aspekte, die bei der Implementierung eines Pensionsplans zu berücksichtigen sind:
• Mitarbeitereintritt: Mitarbeiter können wählen, ob sie am Pensionsplan teilnehmen möchten. Obwohl die Teilnahme optional ist, entscheiden sich viele Mitarbeiter dafür, die Arbeitgeberbeiträge in Anspruch zu nehmen.
• Arbeitgeberbeiträge: In der Regel sind Arbeitgeber verpflichtet, regelmäßig in einen Pensionsfonds einzuzahlen, normalerweise zwischen 4 % und 12 % des Gehalts eines Mitarbeiters, wie im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen festgelegt.
• Arten von Pensionsvereinbarungen: Pensionspläne können über Tarifverträge (overenskomst) oder durch individuelle Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer organisiert werden. Klare Definitionen im Arbeitsvertrag können dazu beitragen, Verwirrung zu vermeiden.
• Fondsverwaltung: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Beiträge an einen genehmigten Pensionsanbieter geleistet werden. Mitarbeiter haben oft die Möglichkeit, einen Plan auszuwählen, der ihren Bedürfnissen entspricht.
• Steuerliche Vorteile: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren von steuerlichen Vorteilen; Arbeitgeberbeiträge können steuerlich absetzbar sein, während die Mitarbeiterbeiträge von Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind.
Obwohl es gesetzlich nicht erforderlich ist, werden Pensionspläne für ApS-Unternehmen dringend empfohlen. Die Befolgung solcher Praktiken hilft, die Einhaltung der relevanten Vorschriften sicherzustellen und ein unterstützendes Umfeld für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu fördern.
Einstellung von Mitarbeitern in einem dänischen Private Limited Company
Die Anstellung von Mitarbeitenden in einer Ltd in Dänemark (Anpartsselskab) erfordert die Einhaltung verschiedener rechtlicher, steuerlicher und verfahrenstechnischer Anforderungen. Im Folgenden finden Sie einen Leitfaden, der Arbeitgebern hilft, diesen Prozess effektiv zu navigieren.
Wesentliche Bestandteile des Arbeitsvertrags
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag, der den dänischen Arbeitsgesetzen entspricht, ist für die Einstellung in Dänemark obligatorisch. Wichtige Details, die enthalten sein sollten, sind:
• Vergütung: Geben Sie das Gehalt und die Zahlungsfrequenz an, wie z. B. monatlich oder wöchentlich.
• Arbeitsaufgaben: Umreißen Sie klar die Pflichten des Mitarbeiters und die Berufsbezeichnung.
• Arbeitszeit: Beschreiben Sie die erwartete wöchentliche Arbeitszeit und etwaige Überstundenregelungen.
• Bezahlte Freizeit: Mitarbeiter haben Anspruch auf mindestens fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr, und diese Regelung sollte im Vertrag vermerkt sein.
• Kündigungsfrist: Geben Sie die Kündigungsfrist für Kündigungen oder Entlassungen an, basierend auf der Betriebszugehörigkeit.
Bei befristeten Verträgen müssen zusätzliche Angaben zur Dauer der Anstellung und zu den Bedingungen für Verlängerung oder Kündigung enthalten sein.
Vergütung und steuerliche Pflichten
Arbeitgeber müssen eine faire Vergütung bieten, die den Mindestlohnbestimmungen der Branche entspricht. Das Bruttoeinkommen ist steuerpflichtig, und die Arbeitgeber sind verantwortlich für:
• Die Abführung von Einkommenssteuern und Sozialbeiträgen von den Löhnen der Mitarbeiter.
• Die Abgabe dieser Abzüge an die dänische Steuerbehörde, SKAT.
Das Steuersystem Dänemarks ist progressiv, was bedeutet, dass höhere Einkommen mit höheren Sätzen besteuert werden. Arbeitgeber müssen auch Beiträge für Renten, Gesundheitsversorgung und andere soziale Leistungen einbehalten und sicherstellen, dass die Anforderungen des obligatorischen Sozialversicherungssystems erfüllt werden.
Registrierung und Berichterstattung
Nach der Einstellung eines Mitarbeiters muss das Unternehmen diesen bei dem dänischen Sozialversicherungssystem registrieren, damit er Zugang zu Leistungen wie Gesundheitsversorgung, Renten und Versicherungen gegen Krankheiten oder Arbeitsunfälle hat. Arbeitgeber müssen auch die Löhne melden und die korrekten Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen.
Arbeitssicherheit und Fairness
Rechtliche Verpflichtungen verlangen von den Arbeitgebern, ein sicheres Arbeitsumfeld aufrechtzuerhalten, was Folgendes umfasst:
• Durchführung regelmäßiger Schulungen zur Gesundheit und Sicherheit.
• Bereitstellung der notwendigen Schutzausrüstung, die für den Job relevant ist.
Das dänische Recht betont Gleichheit und verbietet Diskriminierung am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, eine gleichbehandlung unabhängig von Geschlecht, Rasse, Religion, Alter oder sexueller Orientierung sicherzustellen.
Gewerkschaftsbeteiligung und Tarifverträge
Gewerkschaften spielen in Dänemark eine bedeutende Rolle, und Arbeitgeber sollten darauf vorbereitet sein, dass Gewerkschaften im Auftrag der Mitarbeiter über Bedingungen wie Löhne, Leistungen und Arbeitsbedingungen verhandeln. Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft ist nicht obligatorisch, jedoch üblich, und Tarifverträge sind weit verbreitet.
Arten von Arbeitsverträgen
Verträge können unbefristet oder befristet sein. Bei befristeten Verträgen ist es wichtig:
• Den Zeitrahmen und den Zweck des Vertrags klar zu definieren, wie z. B. temporärer Ersatz oder Projektarbeit.
• Entscheidungen hinsichtlich der Vertragsverlängerung oder -kündigung nach Ende des Vertrags zu treffen.
Professionelle Unterstützung
Aufgrund der Komplexität der dänischen Einstellungsregeln suchen viele Arbeitgeber rechtliche und steuerliche Expertise. Professionelle Beratung hilft dabei, kostspielige Fehler zu vermeiden und die Einhaltung aller Anforderungen zu garantieren.
Durch die Befolgung dieser Richtlinien können ApS-Unternehmen in Dänemark den Einstellungsprozess effizient verwalten und gleichzeitig die relevanten Vorschriften einhalten.
Rechtliche Aspekte der Kündigung von Arbeitnehmern in einer dänischen GmbH
Die Beendigung eines Arbeitsvertrags in einem dänischen Unternehmen erfordert die Einhaltung spezifischer Arbeitsgesetze, die Fairness für beide Parteien gewährleisten. Der Prozess variiert je nach Grund für die Kündigung, ob es sich um Fehlverhalten oder wirtschaftliche Schwierigkeiten handelt.
Wichtige Schritte im Kündigungsverfahren
1. Dialog zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
◦ Der erste Schritt besteht darin, dass der Arbeitgeber die Situation mit dem Arbeitnehmer bespricht und ihm die Möglichkeit gibt, seine Sichtweise darzulegen und etwaige Bedenken des Arbeitgebers zu adressieren.
2. Kündigungsgründe
◦ Fehlverhalten: Bei Kündigungen aufgrund schlechter Leistungen oder unangemessenen Verhaltens müssen Arbeitgeber klare Beweise haben und die Verfahrensanforderungen einhalten.
◦ Wirtschaftliche Gründe: Auch für Entlassungen im Zusammenhang mit finanziellen Schwierigkeiten oder Umstrukturierungen müssen die rechtlichen Standards strikt eingehalten werden.
3. Kündigungsfristen
◦ Eine schriftliche Kündigung ist erforderlich, die den Grund für die Kündigung und das Datum des Wirksamwerdens detailliert angibt.
◦ Die Kündigungsfrist liegt typischerweise zwischen einem und sechs Monaten, abhängig von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers, und gibt dem Einzelnen ausreichend Zeit, um eine neue Anstellung zu suchen, während die vertraglichen Verpflichtungen beachtet werden.
4. Abfindung und Unterstützungsmaßnahmen
◦ Arbeitnehmer, die aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt werden, haben möglicherweise Anspruch auf eine Abfindung, die oft auf der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit basiert und in Verträgen oder Tarifverträgen festgelegt ist.
◦ Arbeitgeber können zusätzliche Unterstützung anbieten, wie z. B. Freizeit für Vorstellungsgespräche oder Hilfe beim Verfassen von Lebensläufen.
5. Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer
◦ Bestimmte Schutzvorschriften gelten für Arbeitnehmer in besonderen Situationen, wie Schwangerschaft, Elternzeit oder Krankheit, und die Kündigung solcher Personen kann rechtliche Folgen nach sich ziehen.
◦ Im Falle von großflächigen Entlassungen sind Arbeitgeber verpflichtet, die Gewerkschaften zu konsultieren und relevante Tarifverträge einzuhalten.
Verantwortlichkeiten nach der Kündigung
Arbeitgeber müssen bestimmte Verpflichtungen nach Abschluss des Kündigungsprozesses erfüllen:
• Beschäftigungsdokumentation: Bereitstellung eines Zeugnisses, das die Rolle, Verantwortlichkeiten und Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers zusammenfasst.
• Abschlagszahlungen: Begleichung aller ausstehenden finanziellen Verpflichtungen, einschließlich Gehälter, nicht genutzter Urlaubstage und fälliger Abfindungen.
• Meldepflichten: Benachrichtigung der entsprechenden Behörden, wie des Finanzamts oder der sozialen Sicherung, über die Kündigung.
Durch die sorgfältige Einhaltung dieser Schritte stellen Arbeitgeber sicher, dass der Kündigungsprozess den dänischen Arbeitsgesetzen entspricht und die Arbeitnehmer mit Respekt und Fairness behandelt werden.
Umstände, unter denen die beschränkte Haftung die Eigentümer einer ApS nicht schützt
Der Betrieb einer dänischen Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) ermöglicht es den Eigentümern im Allgemeinen, ihr persönliches Vermögen vor den Schulden des Unternehmens zu schützen. Diese Schutzmaßnahme ist jedoch nicht narrensicher, und es gibt Umstände, unter denen die Eigentümer dennoch persönlich haftbar gemacht werden können.
Wenn das Aktienkapital eines Unternehmens von 20.000 DKK beispielsweise die einzige Sicherheit für ein Darlehen darstellt, können Gläubiger eine persönliche Garantie oder zusätzliche persönliche Vermögenswerte als Sicherheit verlangen. Größere Kreditgeber könnten ähnliche Anforderungen stellen. Sobald das Unternehmen über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um seine Schulden zu begleichen, könnten persönliche Garantien und Sicherheiten möglicherweise aufgehoben werden.
In Fällen grober Fahrlässigkeit, beispielsweise wenn ein Eigentümer wissentlich Verträge unterzeichnet, obwohl er weiß, dass das Unternehmen seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, kann persönliche Haftung entstehen. Wenn die Handlungen des Eigentümers den Gläubigern oder Kunden erheblichen Schaden zufügen, könnte er persönlich haftbar gemacht werden.
Darüber hinaus müssen private Unternehmen in Dänemark spezifischen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Wenn das Kapital des Unternehmens unter die Hälfte fällt, ist der Eigentümer verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Der Vorstand muss dann einen Finanzbericht vorlegen und Maßnahmen vorschlagen, die möglicherweise die Liquidation oder die Erhöhung des Kapitals umfassen.
Die Vernachlässigung dieser gesetzlichen Pflichten könnte den Eigentümer der persönlichen Haftung für die Schulden des Unternehmens aussetzen und sein persönliches Vermögen gefährden. Daher ist es für die Eigentümer unerlässlich, sich an diese Vorschriften zu halten, um solche Risiken zu mindern.
Vergleich von ApS mit anderen Unternehmensformen
Bei der Gründung eines Unternehmens in Dänemark begegnen Unternehmer verschiedenen rechtlichen und organisatorischen Formen, die jeweils unterschiedliche Anforderungen, Vorteile und Nachteile mit sich bringen. Eine der beliebtesten Optionen ist die ApS (Anpartsselskab), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Weitere Strukturen sind die Aktiengesellschaft (A/S), die Unternehmergesellschaft (IVS), die Kommanditgesellschaft (K/S) und die Ein-Personen-GmbH (E/ApS). Das Verständnis der wesentlichen Unterschiede zwischen diesen Strukturen ist entscheidend für Unternehmer, um die am besten geeignete Option für ihre Ziele zu finden.
Wesentliche Unterschiede zwischen einer ApS und anderen Unternehmensarten:
1. **Mindestkapitalanforderung**: Der bedeutendste Unterschied zwischen einer ApS und anderen Unternehmensarten ist das erforderliche Mindestkapital. Eine ApS benötigt 20.000 DKK, was sie zu einer attraktiven Wahl für Unternehmer macht, die kleinere Unternehmen gründen. Im Gegensatz dazu erfordert eine A/S, die in der Regel für größere Firmen geeignet ist, eine viel höhere Investition von 400.000 DKK vor der Registrierung, was sie besser für Unternehmen geeignet macht, die beträchtliche Finanzierungsbedarfe haben.
2. **Eigentümerstruktur**: Eine ApS kann von einer einzelnen Person besessen werden, was Flexibilität für Einzelunternehmer ermöglicht. Im Gegensatz dazu benötigt eine A/S mindestens drei Aktionäre, was mit ihrer größeren Unternehmensnatur übereinstimmt. Die E/ApS, eine Variante der ApS, richtet sich an Einzelunternehmer, die eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem einfacheren Rahmen schaffen möchten.
3. **Kosten und Komplexität der Registrierung**: Die Registrierungsprozesse für verschiedene Unternehmensarten in Dänemark variieren erheblich. Die Gründung einer E/ApS ist die am wenigsten komplexe und kostengünstigste Option, ideal für Einzelunternehmer, die den bürokratischen Aufwand minimieren möchten. Die Gründung einer ApS erfordert mehr Komplexität und Kosten als eine E/ApS, ist jedoch einfacher als die Gründung einer A/S, die umfangreichere Dokumentationen und höhere Gebühren mit sich bringt.
4. **Management und Übertragung von Anteilen**: Die Leichtigkeit der Übertragung von Anteilen ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Anteile an einer A/S lassen sich in der Regel leichter übertragen, was Unternehmen zugutekommt, die neue Investoren gewinnen möchten. Im Gegensatz dazu kann die Übertragung von Anteilen an einer ApS komplizierter sein, da striktere Regeln bestehen, die bestehende Aktionäre vor unerwünschten Übertragungen schützen, was eine A/S besser geeignet macht für Firmen, die bedeutende externe Investitionen oder Pläne für einen Börsengang anstreben.
5. **Kapitalbeschaffung**: Die Fähigkeit, Kapital zu beschaffen, ist ein bemerkenswerter Unterschied zwischen diesen Unternehmensarten. Eine A/S bietet mehr Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung, insbesondere über die Börse, was für eine ApS nicht möglich ist. Eine A/S kann Aktien öffentlich verkaufen und erleichtert den Zugang zu größerer Finanzierung. Im Gegensatz dazu ist eine ApS hauptsächlich auf private Investitionen oder Kredite angewiesen, was sie weniger geeignet macht für Unternehmen mit Ambitionen auf schnelles Wachstum oder umfangreiche Kapitalbeschaffung.
Die Auswahl der geeigneten Unternehmensstruktur ist entscheidend für Unternehmer. Faktoren wie Unternehmensgröße, Kapitalanforderungen und zukünftige Wachstumsaspirationen beeinflussen die beste Wahl. Für kleine bis mittelgroße Unternehmen, die die persönliche Haftung der Eigentümer reduzieren möchten, ohne die hohen Kapitalanforderungen einer A/S, wird oft eine ApS bevorzugt.
Dennoch sollten Unternehmer ihre spezifischen Bedürfnisse sorgfältig abwägen, bevor sie eine Entscheidung treffen. Die gewählte Struktur kann alles beeinflussen, von den Kapitalanforderungen bis hin zu den Managementbefugnissen und der Leichtigkeit der Kapitalbeschaffung. Daher wird dringend empfohlen, Rat bei einem Anwalt, Buchhalter oder Unternehmensberater einzuholen, um sicherzustellen, dass die gewählte Unternehmensform mit den Zielen der Unternehmer übereinstimmt.
Trotz der verschiedenen verfügbaren Strukturen bleibt die ApS eine beliebte Option für dänische Unternehmer. Ihre niedrigeren Kapitalanforderungen, flexible Eigentumsverhältnisse und der Haftungsschutz machen sie ideal für die Gründung einer soliden Geschäftsbasis. Darüber hinaus ermöglicht die einfachere Registrierung im Vergleich zu einer A/S den Unternehmern, sich darauf zu konzentrieren, ihr Geschäft auszubauen, ohne erdrückende administrative Belastungen. Dennoch sollten Unternehmer ihre individuellen Umstände und Anforderungen abwägen, bevor sie ihre Entscheidung abschließen.
ApS vs. Einzelunternehmen
Die Entscheidung, ein ApS (Aktieselskab) zu gründen, kann eine strategische Entscheidung sein, wenn Sie erwarten, Gewinn zu erzielen oder die Kosten zu decken. Im Gegensatz zu einem Einzelunternehmen schützt ein ApS Ihre persönlichen Vermögenswerte, selbst wenn das Unternehmen Verluste erleidet. Um ein ApS zu gründen, ist jedoch eine anfängliche Investition von 20.000 DKK erforderlich. Es ist wichtig zu beachten, dass das persönliche Einkommen die Verluste des Unternehmens nicht abdecken kann; wenn Sie sich selbst ein Gehalt zahlen, muss das Unternehmen Gehaltsabrechnungen verarbeiten, Steuern einbehalten und diese den Behörden melden. Daher schulden Sie, selbst wenn das Geschäft unrentabel ist, weiterhin Steuern auf Ihre persönlichen Einkünfte.
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine ApS
Bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine ApS ist eine steuerpflichtige Umwandlung in der Regel die effizienteste Option, wenn das Unternehmen einen geringen Wert hat. Dieser Weg führt zu kaum oder keinen Gewinnen und hält die Steuern niedrig, was ihn zu einer wirtschaftlicheren Wahl für kleinere Unternehmen macht.
Alternativ ist eine „steuerfreie“ Umwandlung besser für Unternehmen mit erheblichem Wert geeignet. Obwohl sie als „steuerfrei“ bezeichnet wird, ermöglicht sie die steuerliche Aufschiebung bis die Anteile der neuen ApS verkauft werden. Ein Wirtschaftsprüfer muss den Wert des Unternehmens bewerten und die Registrierung der ApS überwachen, wobei dessen Gebühren zwischen DKK 5.000 und 20.000 liegen können, ohne Mehrwertsteuer.
Die Nutzung einer ApS als Holdinggesellschaft
Ein Vorteil der gleichzeitigen Gründung von zwei Unternehmen ist die Möglichkeit des "Kapitalübertrags". Dies ermöglicht es Ihnen, ein einzelnes Stammkapital von 20.000 DKK für beide Unternehmen zu nutzen, anstatt jedes Unternehmen separat zu finanzieren. Ein typischer Ansatz in diesem Szenario umfasst eine Holdinggesellschaft neben einer operativen Gesellschaft. Die Holdinggesellschaft besitzt die Anteile an der operativen Gesellschaft, was dazu beiträgt, ihre Vermögenswerte im Falle einer Insolvenz der operativen Gesellschaft vor Gläubigern zu schützen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Holdinggesellschaft keine unabhängige juristische Person ist. Sie wird speziell gegründet, um Anteile an einem anderen Unternehmen zu verwalten und zu halten.
Bedeutung der CVR-Nummer für eine ApS
Wenn eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) in Dänemark registriert wird, erhält sie eine einzigartige achtstellige CVR-Nummer. Diese Nummer funktioniert ähnlich wie eine CPR-Nummer für Einzelpersonen und ist entscheidend für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft. Sie ermöglicht es dem Unternehmen, in geschäftlichen und administrativen Angelegenheiten anerkannt zu werden, und ist notwendig, um ein NemKonto einzurichten, um Zahlungen von öffentlichen Einrichtungen zu empfangen.
Die CVR-Nummer ist auch unerlässlich für den Zugang zu MitID, dem digitalen Identifizierungssystem für Unternehmen, und für die Nutzung von Digital Mail, das die Online-Kommunikation und administrativen Aufgaben erleichtert. Durch die Vergabe einer CVR-Nummer wird sichergestellt, dass die dänischen Vorschriften eingehalten werden, und ermöglicht es dem Unternehmen, rechtlich zu agieren.
Die Zeit, die benötigt wird, um eine CVR-Nummer zu erhalten, hängt in der Regel von der Rechtsform des Unternehmens ab. Bei einer dänischen ApS kann der Prozess zwischen 1 und 4 Tagen dauern, wenn die Registrierung korrekt erfolgt. Um Verzögerungen oder die Notwendigkeit einer Neuansprache zu vermeiden, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der Erfahrung mit der Gründung von GmbHs in Dänemark hat. Dies stellt sicher, dass alle rechtlichen Dokumente korrekt ausgefüllt sind und ermöglicht eine zügige Ausstellung der CVR-Nummer.
Nutzung von Digital Post in einer ApS
Nach der Beantragung einer CVR-Nummer erhält eine dänische ApS ein elektronisches Postfach, das als Digital Post bekannt ist. Dieses Postfach wird von öffentlichen Behörden genutzt, um offizielle Mitteilungen an das Unternehmen zu senden, weshalb regelmäßige Überprüfungen auf Updates von entscheidender Bedeutung sind. Während die meisten öffentlichen Institutionen Digital Post bevorzugen, können einige sich dennoch entscheiden, physische Korrespondenz zu versenden. Nach dänischem Recht haben sowohl elektronische als auch physische Post die gleiche rechtliche Gültigkeit.
Die autorisierten Vertreter des Unternehmens können auf das Digital Post-Postfach zugreifen, indem sie sich über ihre persönliche MitID über die Virk-Plattform oder die Digital Post-Anwendung anmelden. Wenn die persönliche MitID nicht für geschäftliche Zwecke genehmigt ist, muss der Zugang über MitID Erhverv auf Virk gewährt werden, wobei die Berechtigungen über das Digital Post Berechtigungsportal verwaltet werden.
Darüber hinaus können Unternehmen in Dänemark private Plattformen wie mit.dk oder e-Boks für die Kommunikation mit anderen Unternehmen nutzen. Die kostenlosen Versionen dieser Plattformen erlauben nur den Empfang von Nachrichten, während ein kostenpflichtiges Abonnement erforderlich ist, um Nachrichten zu versenden.
Mitarbeiterzugang zu MitID Erhverv
Damit Mitarbeiter MitID Erhverv nutzen können, muss sich ein Unternehmen zuerst registrieren und ein Konto auf der Plattform MitID-Erhverv.dk erstellen. Dieser Service ist speziell für Unternehmen konzipiert, deren Mitarbeiter Zugang zu verschiedenen Self-Service-Tools benötigen, die für den Betrieb in Dänemark notwendig sind.
Mitarbeiter können MitID Erhverv für zahlreiche Aufgaben nutzen, wie beispielsweise das Verwalten der Unternehmens-E-Mail, das Einreichen von Steuererklärungen oder das Beantragen von Mutterschaftsurlaub für Kollegen. Allerdings benötigen Mitarbeiter eine entsprechende Genehmigung des Unternehmens, bevor sie auf bestimmte Self-Service-Funktionen zugreifen können. Die Genehmigung wird in der Regel direkt im MitID Erhverv-System verwaltet, obwohl einige Dienstleistungen, insbesondere solche, die mit dem Finanzamt verbunden sind, eine separate Genehmigungsabwicklung erforderlich machen können.
Zusätzlich können Mitarbeiter über ihr persönliches MitID auf die Self-Service-Plattformen des Unternehmens zugreifen, was ihnen ermöglicht, sowohl persönliche als auch arbeitsbezogene Aufgaben von einem einzigen Konto aus zu verwalten. Damit dies funktioniert, muss eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Mitarbeiter über die Nutzung des persönlichen MitID für berufliche Aktivitäten getroffen werden. Es ist wichtig zu beachten, dass persönliche und Unternehmensinformationen unabhängig voneinander bleiben, unabhängig von der verwendeten Anmeldemethode. Alternativ können Mitarbeiter auch entscheiden, ein separates MitID ausschließlich für berufliche Zwecke anzulegen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) in Dänemark verschiedene Vorteile bietet, darunter rechtlichen Schutz und flexible Betriebsstrukturen, was sie zu einer attraktiven Option für viele Unternehmer macht. Egal, ob Sie ein lokaler Geschäftsinhaber oder ein internationaler Unternehmer sind, das Verständnis der damit verbundenen Prozesse und Anforderungen ist der Schlüssel zum Erfolg. Mit der Expertise und Unterstützung von Atrum können Sie die Komplexität der Gründung und Verwaltung Ihrer ApS mit Zuversicht meistern und Ihr Unternehmen auf nachhaltiges Wachstum und Erfolg ausrichten.
Schließung einer privaten Aktiengesellschaft (ApS) in Dänemark
Bei der Schließung einer ApS in Dänemark muss der Eigentümer zunächst die finanzielle Lage des Unternehmens bewerten und die geeignetste Schließungsmethode bestimmen. Der Prozess variiert je nachdem, ob das Unternehmen zahlungsfähig oder zahlungsunfähig ist, mit mehreren verfügbaren Optionen:
1. **Insolvenz**: Wenn das Unternehmen finanziell zahlungsunfähig ist, erfolgt die Schließung durch ein Insolvenzverfahren.
2. **Restrukturierung**: Ein Unternehmen am Rande der Insolvenz kann ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren anstreben, um die Finanzen zu sanieren, wobei ein Verwalter die Verfahren leitet.
3. **Freiwillige Liquidation**: Zahlungsfähige Unternehmen können sich für eine freiwillige Liquidation entscheiden, die erfordert, dass alle Schulden zuvor beglichen werden und die Gesellschafter ihre Verpflichtungen zur Begleichung dieser Schulden erklären. Nach Abschluss sind die Gesellschafter vor zukünftigen Verbindlichkeiten geschützt. Eine öffentliche Bekanntmachung muss veröffentlicht werden, die den Gläubigern drei Monate Zeit gibt, um Ansprüche geltend zu machen.
4. **Liquidation durch Gesellschafterbeschluss**: Eine weitere Möglichkeit für zahlungsfähige Unternehmen ist die freiwillige Liquidation, bei der die Gesellschafter einen Liquidator ernennen, der die Schließung verwaltet und sicherstellt, dass sie nach Abschluss vor zukünftigen Ansprüchen geschützt sind.
5. **Zwangsauflösung**: Gerichte können das Unternehmen unter bestimmten Bedingungen auflösen, z. B. wenn jährliche Berichte nicht eingereicht werden oder wenn der Geschäftsführer zurücktritt. Wenn das Unternehmen insolvent ist, wird es in das Insolvenzverfahren überführt; wenn es zahlungsfähig ist, wird es einfach aufgelöst.
Nachdem die geeignete Schließungsmethode bestimmt wurde, müssen die folgenden Schritte abgeschlossen werden:
- Stellen Sie sicher, dass alle Buchhaltungsunterlagen vor der Schließung abgeschlossen sind. Wenn das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, sollte der endgültige Umsatzsteuerbericht eingereicht werden.
- Zahlen Sie alle ausstehenden Gehälter und Steuern der Mitarbeiter und melden Sie sich als Arbeitgeber ab.
- Informieren Sie die Steuerbehörden über die Absicht, nach der offiziellen Schließung die Abmeldung für die Körperschaftsteuer vorzunehmen.
- Reichen Sie umgehend die letzte Einkommensteuererklärung ein. In der Folge wird die Steuerbehörde eine Bestätigung über die Begleichung der Umsatzsteuer und anderer Steuern ausstellen, in der Regel innerhalb von 3-6 Monaten.
- Erhalten Sie eine offizielle Bestätigung von den Steuerbehörden, dass alle Verbindlichkeiten beglichen sind.
- Bereiten Sie eine Erklärung der Gesellschafter vor, die bestätigt, dass alle Schulden beglichen sind, zusammen mit dem endgültigen Schließungsantrag.
- Nach Einreichung des Schließungsantrags wird das Unternehmen innerhalb von zwei Wochen offiziell aufgelöst.
Stellen Sie während dieses Prozesses sicher, dass die Umsatzsteuer und die Mitarbeitersteuern während der verbleibenden Zeiträume berücksichtigt werden und alle Verpflichtungen beglichen sind. Das Unternehmen muss auch sowohl als Arbeitgeber als auch als Umsatzsteuerzahler abgemeldet werden, und eine endgültige Steuererklärung für das letzte Geschäftsjahr muss eingereicht werden. Eine separate handschriftliche Steuererklärung, die die tatsächlichen Steuerverpflichtungen für das Schließungsjahr widerspiegelt, sollte ebenfalls eingereicht werden. Nach Abschluss dieser Aufgaben verlangen Sie eine Erklärung von der Steuerbehörde (betalings-erklæring) und reichen die endgültige von den Gesellschaftern unterzeichnete Erklärung ein. Das Unternehmen kann dann offiziell über das VIRK-System geschlossen werden.